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Bezugsscheine, Regelmäßigkeitsprämien,

 

Lebensmittelkarten und -marken

 


Inhalt dieser Seite:

 

1) Bezugsscheine für Rohstoffe, z.B. Eisenscheine   

2) Primes de Régularité (Regelmäßigkeitsprämien) für Saarbergleute   

3) Lebensmittelkarten u. -Lebensmittelmarken

 

 

 

1) Bezugsscheine für Rohstoffe, z.B. "Eisenscheine"

 

 

Der unsägliche Krieg verschlang riesige Mengen von Eisen und Stahl, die zur Kriegsführung benötigt wurden. Daher gab es bei diesen und anderen Rohstoffen große Versorgungsengpässe. Nach dem Krieg war die Situation nicht viel anders und besserte sich nur äußerst langsam. Deshalb waren in allen Besatzungszonen während der ersten Nachkriegsjahre bestimmte Materialien und aus ihnen hergestellte Produkte rationiert, und man konnte sie nur gegen Abgabe von Bezugsscheinen erhalten. Für den Bezug von Eisen und Stahl musste man so genannte "Eisenscheine" vorlegen.

 

  

 

Diese Scheine benötigten z.B. Betriebe, die Gegenstände aus Eisen oder Stahl herstellten oder mit Eisenwaren handelten. Auch wenn man privat zum Reparieren im Haus ein paar Eisenwinkel oder eine Handvoll Nägel kaufen wollte, musste man dafür Eisenscheine mit der entsprechenden Gewichtsangabe vorlegen.

 

Weitere Beispiele: Als die Daimler-Benz AG nach dem Krieg mit der Produktion des 170 V begann, wurden die Fahrzeuge zu Anfang nur an volkswirtschaftlich wichtige Betriebe und nur gegen Abgabe von Eisenscheinen verteilt. Auch die anderen Autohersteller mussten Eisenscheine von ihren Kunden fordern. Wollte z.B. ein Kraftdroschkenunternehmer ein neues Taxi kaufen, musste er schon bei der Bestellung des Fahrzeugs eine bestimmte Menge von Eisenscheinen abgeben. Man konnte sie beim Straßenverkehrsamt anfordern, und wenn man Glück hatte, erhielt man auch welche. Wer ein Kino betreiben wollte, brauchte außer der Lizenz von den Militärbehörden auch Bezugsscheine für Eisen, Holz und Leim. Sogar wenn man in dieser frühen Nachkriegszeit nur eine Skibindung erwerben oder selbst herstellen wollte, benötigte man dafür einen Eisenschein.

 

Da neues Eisen in jenen schlimmen Zeiten so knapp war, versuchte man manchmal, sich mit Alteisen zu behelfen - oft mit tragischem Ausgang: In den 50er-Jahren brach im Raum Saarlouis ein Tanzsaal zusammen, weil seine Betondecke in der Nachkriegszeit aus alten Eisenbahnschienen hergestellt worden war.

 

Die im Nachkriegs-Saarland kursierenden Bezugsscheine wurden vom O.C.R.P.I. verausgabt, dem "Office Central de Répartition des Produits Industriels". Für Eisenscheine war innerhalb dieses "Zentralbüros für die Verteilung von Industrieprodukten" die "Section des Fontes, Fers et Aciers" (Sektion Gusseisen, Eisen und Stahl) zuständig (siehe Aufdruck auf den hier abgebildeten Scheinen).

 

 

  

 

Die Aufschrift der Vorderseite lautet: "Billet de 100 kilos de produits sidérurgiques en acier ordinaire" (Bezugsschein über 100 Kilo Eisen- und Stahlwaren in Normalstahl). Ein Schein konnte zur Bestellung von Eisen verwendet werden, aber nur bis zu dem aufgestempelten Datum. - Auf dem rechten Bild wird die Rückseite gezeigt; sie enthält unten eine Warnung vor Fälschungen.

 

Die auf der Rückseite eingedruckte Abkürzung "CCETR" bedeutete: "Caisse Centrale d'Emission des Titres Répartiteurs", übersetzt etwa: "Zentralkasse für die Ausgabe von Bezugsscheinen".

 

Vielen Dank für Hinweise zu diesem Thema an Heinz Balling, Wolf Göhring (Bonn), Martin Schneider (Merchweiler) und Vincenzo Rizzo!

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2) "Primes de Régularité" für Saarbergleute

 

(Regelmäßigkeitsprämien-Bezugsscheine 1946 bis 1948)

 

 

10SMDie "Primes de Régularité" waren keine Geldscheine, sondern Bezugsscheine ausschließlich für die Belegschaftsmitglieder der saarländischen Kohlengruben. Die Militärregierung des Saarlandes (Gouvernement Militaire de la Sarre) und die Mission Française des Mines de la Sarre gewährten von 1946 an den Saarbergleuten zwei Arten von Prämien als Belohnung für ihr regelmäßiges Erscheinen zur Arbeit.

 

1) Vom 1. Juli 1946 an wurde der Untertage-Belegschaft der Saargruben (ab 1. Dezember 1946 auch der Übertagebelegschaft) eine Regelmäßigkeitsprämie in Höhe von 10 % ihres Brutto-Lohns gewährt. Voraussetzung war jedoch, dass "sämtliche, jeden Monat anfallenden Schichten verfahren" wurden. Wenn ein Belegschaftsmitglied in einem Monat eine Schicht nicht antrat, also "feierte" - egal aus welchem Grund -, sank seine Prämie für diesen Monat auf 7,5 %, bei zwei Schichten auf 5 %, und ab 3 Feierschichten entfiel die Prämie ganz. Bezahlte Krankfeierschichten und Urlaubsschichten sowie entschuldigte Feierschichten wurden als ordnungsgemäß "verfahrene Schichten" angerechnet. Die Regelmäßigkeitsprämien wurden den Bergleuten zusammen mit dem Lohn in bar ausbezahlt und waren gemäß der Entscheidung der Verwaltungskommission des Saarlandes lohnsteuerfrei; es mussten für sie auch keine Beiträge zur Saarknappschaft bezahlt werden.

 

2) Zusätzlich zu diesen Barprämien erhielten die Bergleute noch Regelmäßigkeitsprämien-Bezugsscheine in Höhe von einem Drittel des Betrags ihrer Regelmäßigkeitsprämien. Zu einer Prämie von z.B. 30 Mark kam also noch ein Bezugsschein im Wert von 10 Mark hinzu. Vom 1. Oktober 1946 an erhielten Untertage-Beschäftigte und ab 1. Dezember 1946 auch die Übertage-Bergleute solche Regelmäßigkeitsprämien-Bezugsscheine, die man auch "Deblockadescheine" nannte.

 

Damit konnten sie für sich und ihre Familienangehörigen "notwendige Verbrauchsgüter" kaufen, soweit sie auf dem Markt zur Verfügung standen. Darunter waren Gegenstände für den persönlichen Gebrauch oder Haushaltswaren der verschiedensten Art zu verstehen. Die Scheine stellten keinen Geldwert dar und konnten nur in den Verkaufsstellen der Genossenschaften und sonstigen Geschäften beim Einkauf wie Bargeld eingelöst werden. Sie wurden auch an Arbeiter mit festem Monatsgehalt und an die gewerblichen Lehrlinge ausgegeben. Bis Ende Juli 1947 wurden so Frauen-, Kinder- und Männer- schuhe sowie Haushaltungsgegenstände aller Art im Gesamtwert von 1,1 Millionen Mark auf diese Bezugsscheine abgegeben.

 

Die Regelmäßigkeitsprämien-Bezugsscheine gab es in den Wertstufen 0,50, 1, 2, 5 und 10 Mark (damit waren Reichs-Mark gemeint). Nach der Einführung der Saar-Mark im Juni 1947 lauteten die Scheine auf Saarmark (unten ab der 6. Abbildung!). Auf der Rückseite waren jeweils die Gültigkeitsdauer und die ausgebende Stelle (Grube) aufgestempelt.

 

Alle Scheine hatten DIN A7-Format, waren also etwa 74 x 105 mm groß. Als Hintergrundmotiv diente bei allen Scheinen dasselbe Bild mit der Darstellung bergbaubezogener Motive und dem Schriftzug "GOUVERNEMENT MILITAIRE DE LA SARRE". Der Hintergrunddruck war jeweils einfarbig, aber die Farben wechselten je nach Wert des Scheins. Die Druckfarbe der Schrift-Aufdrucke war Dunkelblau oder Schwarz. Außer der Bezeichnung "Prime de Régularité" (Regelmäßigkeitsprämie) war zu lesen: "bon pour" (= "gut für", oder "Wert") und der Betrag mit Währungsangabe.   

 

Literatur und Quellen: Saarbrücker Bergmannskalender 1948, Seite 24f. Heimatmuseum Wemmetsweiler (danke an Manfred Licht).


Bei zwei Werten sind auch die dazugehörigen Rückseiten abgebildet. Die Abbildung des Scheins zu 2 Mark liegt uns leider nur als S/W-Fotokopie vor.

                                                                                                                                              

  


              

   


 


Die Abbildungen der Scheine wurden  freundlicherweise zur Verfügung gestellt von http://www.numismondo.com,

vom Heimatmuseum Wemmetsweiler sowie von Michael Schoene, Pirna/Sächsische Schweiz.


 

  3) Lebensmittelkarten und -marken

 

 

In den ersten beiden Nachkriegsjahren herrschten Hunger und Not, Zerstörung und Elend, Verfolgung und Angst vor Ausweisung. Hinzu kam noch die Sorge um den Arbeitsplatz und wie es weitergehen sollte. (...) Es ging um das Lebensnotwendigste und den Kampf um das tägliche Brot. Statt der vorgesehenen 1250 Kalorien für jeden Bürger (normal waren mindestens 2000 Kalorien am Tag) sind in den beiden Nachkriegsjahren kaum 950 Kalorien pro Tag verteilt worden. Hiervon konnte keiner satt werden. An Winterkartoffeln wurden zwei Zentner pro Person zugeteilt. Da die Zuteilung von Brot und Fett nicht ausreichte, ernährte man sich hauptsächlich von Kartoffeln. Doch diese Zuteilung war in kurzer Zeit aufgebraucht.

 

Die aus dem Sommer 1947 überlieferte Tagesration eines Normalverbrauchers war wie folgt festgesetzt: 330 g Kartoffeln, 250 g Brot, 18 g Fleisch, 16 g Zucker, 12 g Teigwaren, 10 g Fett, 4 g Käse, 4 g Kaffee-Ersatz und 4 Zigaretten. Ab und zu wurden noch andere Dinge aufgerufen: Kindernahrungsmittel, Puddingpulver, sogenannte Schwimmseife, Waschpulver oder eine Schachtel Streichholz. Eine Abwechslung des Speisezettels war eine der seltenen Linsenzuteilungen. Ein typisches Essen in dieser Notzeit war die tägliche Rappsupp, eine mit geriebenen rohen Kartoffeln verdickte Wassersuppe.

(Egon Gross auf der Juni-Seite des Lebacher Historischen Kalenders von 2006.)

 

(Zum Thema "Essen kurz nach dem Krieg" siehe auch die Erinnerungen unserer "Ald Schwaduddel".)

 

Lebensmittel und sonstige Gebrauchsgüter mussten im Saarland (viele nannten es immer noch Saargebiet) wie in den anderen Besatzungszonen rationiert werden. Zu diesem Zweck wurden Lebensmittelkarten an die Bürger ausgegeben, um sicherzustellen, dass die wenigen vorhandenen Güter gerecht und auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten unter der Bevölkerungverteilt wurden. Alleinstehende erhielten deshalb andere Mengen zugeteilt als Schwerkranke oder Familien mit Kindern. Außerdem wurden die einzelnen Kartenempfänger je nach der Schwere ihrer Arbeit in verschiedene Kategorien eingestuft. Man bekam Lebensmittelkarten nur, wenn man eine Arbeit hatte. Und dies konnte man z.B. durch Vorlage seiner Arbeitskarte nachweisen (Abb. rechts: Da die Karte im Januar 1947 ausgestellt wurde, ist als Staatsangehörigkeit noch "deutsch" eingetragen; "Sarrois" kam erst im Dezember).

Mit den Lebensmittelkarten, in die die Personalien der Berechtigten eingetragen wurden, konnte man die wichtigsten Nah- rungsmittel in den vorgeschriebenen Mengen je Tag oder Woche beziehen. Wieviel man jeweils für die Marken erhalten konnte, wurde gemäß den gerade vorhandenen Beständen festgelegt. Man musste in den Geschäften den Preis für Gekauftes bezahlen und zusätzlich die entsprechenden Marken in der erforderlichen Höhe abgeben. Diese galten immer nur für die aufgedruckte Art von Lebensmitteln, also z.B. für Milch, Butter, Margarine, Pflanzenfett, Mehl, Brot, Eier, Fleisch, Salz, Zucker, Kartoffeln, Bohnenkaffee, Kaffee-Ersatz, Tee usw.

 

"Persönliche Bezugsausweis-Karten" wurden durch die Kartenstellen der Heimatwohnorte ausgestellt (Bild links). Man musste sie vorlegen, wenn man Lebensmittelmarken beziehen wollte. Diese Karte war im Juli 1948 in der Gemeinde Siersburg auf ein achtjähriges Kind ausgestellt.

 

Auf der Innenseite (Bild unten) wurden die Marken eingeklebt und beim Einkauf der Waren einzeln abgerissen. Sie galten jeweils für ein Quartal.

 

 

 

 

 

 

Für Zigaretten (siehe Raucherkarte unten) sowie Kleidungsstücke, Kohlen und Treibstoff wurden Bezugsscheine ausgestellt, die man mit einer ausreichenden Begründung beantragen konnte.

Auf der rechts abgebildeten Raucherkarte für 1947 sind die beiden Monatsabschnitte für November und Dezember noch unberührt, weil nach der Einführung des Franken an der Saar am 20.11.1947 keine Raucherkarten und -marken mehr benötigt wurden.

 

Kleine Anekdote zum Thema Raucherkarte:

Eine vor einigen Jahren verstorbene Bekannte des Autors, Helene Bier, war 1946 jugendliche 22 Jahre alt. Als sie damals mit ihrer Familie aus der Evakuierung zurückgekehrt war, konnte sie - da sie über 18  war - auch eine Raucherkarte bekommen. Sie sagte sich "Wenn ich schon eine kriegen kann...", und ließ sich so eine Karte ausstellen. Danach kaufte sie regelmäßig Zigaretten - obwohl sie eigentlich Nichtraucherin war. Sie besorgte sich jedoch keine Lasso oder Rot-Füchsel, sondern nur blonde, wie die Halbe Fünf. Und sie "paffte" nur und wurde deshalb nicht zur Raucherin - es war für sie lediglich eine nette Abwechslung in der tristen Nachkriegszeit. 

(Mündlicher Bericht der Genannten vom 6.12.2012)


 

Lesen Sie zu diesem Thema bitte auch auf unserer Seite Saar-Geld unter B 1!

 

Die Lebensmittelkarten und Ausweise wurden zur Verfügung gestellt von W.Bettinger, Rehlingen & dem Heimatmuseum Wemmetsweiler

 


Diese Seite wurde erstellt 2010 und zuletzt bearbeitet am 11.5.2020

 

 

 

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