Eine wichtige Erläuterung vorweg:
1920 wurde unser Land zum ersten Mal in seiner Geschichte als eine eigene abgegrenzte Einheit definiert. Es erhielt damals den offiziellen Namen "Saargebiet". Bis zu diesem Zeitpunkt war es immer nur Teil eines anderen, größeren Staatsgebildes gewesen. Dies war auch von 1935 an wieder der Fall, als es bis 1945 zum sogenannten "Dritten Reich" unter Adolf Hitler gehörte.
Es gehörte aber nicht, wie häufig zu lesen ist, über längere Zeitabschnitte hinweg zu Frankreich, sondern nur zweimal kurzfristig, und zwar ab 1682 für 16 Jahre und ab 1798 für 15 Jahre (siehe weiter unten!). Eine Ausnahme bildete lediglich die Stadt Saarlouis, die einmal für ganze 133 Jahre, nämlich
von 1682 bis 1815, durchgehend unter französischer Herrschaft stand.
Im 20. Jahrhundert befand sich unser Land zweimal, nämlich a) von 1920 bis 1935 und b) von 1945 bis 1956 unter einer mehr oder weniger umfassenden Kontrolle durch die
"Grande Nation", es war aber auch während dieser Zeiten nie ein Teil von Frankreich.
Kurzer Abriss der Geschichte der Saargegend
(Teile dieser Aufstellung finden Sie auch auf unserer Seite Namen, Wappen, Flaggen, Hymnen im Abschnitt 1: Namen des Landes.)
In frühester Zeit
wurde die Gegend, in der sich das heutige Saarland befindet, von Kelten,
Römern und Franken besiedelt. Im Jahre 925 wurde sie zu einem Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher
Nation.
Anno 999
erwähnte der deutsche Kaiser Otto
III. die Königsburg Castellum Sarabrucca in einer Schenkungsurkunde,
mittels derer er diese zusammen mit dem Königshof Völklingen und den Wäldern
Quierschied und Warndt dem Bistum Metz vermachte. Daher
gilt das Jahr 999 als das offizielle Geburtsjahr der Stadt Saarbrücken
(die deswegen 1999 ihr tausendjähriges Bestehen feierte).
Im Spätmittelalter (ca. 1250 bis 1500)
entstanden zahlreiche Landesherrschaften auf deutschem
Gebiet. Eine von ihnen, nämlich die Grafschaft Nassau-Saarbrücken,
lag vollständig im Bereich des heutigen Saarlandes; drei andere reichten
jeweils zum Teil in diesen Bereich hinein: die Herzogtümer Lothringen und
Pfalz-Zweibrücken sowie das Kurfürstentum Trier. Die Wappen
dieser vier Territorien sind noch heute im aktuellen Wappen des Saarlandes
enthalten (siehe Seite Name, Wappen, Flagge, Hymnen unter C, d).
Während des Dreißigjährigen Krieges (1618 bis 1648)
wurde das Land an der Saar stark verwüstet. Danach verstärkte sich der Einfluss Frankreichs auf die Saargegend. Ihre politische Zugehörigkeit war hart umkämpft: Sie wurde von nun an zu einem Zankapfel
zwischen Deutschland und Frankreich.
Von 1682 bis 1697 (ca. 16 Jahre lang):
1682 wurde unter
Louis XIV das Gebiet des heutigen Saarlandes an Frankreich angegliedert. Damit wurde es Teil der französischen
Province de la Sarre (Saarprovinz). Bereits 1680 hatte man
damit begonnen, die Stadt Saarlouis zu bauen. Sie wurde nun zur Hauptstadt der
Saarprovinz, zu der außer der Grafschaft Saarbrücken und dem Saargau auch
das Herzogtum Zweibrücken und die beiden Vogteien Phalsbourg und Saarburg
gehörten.
Von 1697 bis 1798:
Nach dem Frieden von Rijswijk musste Frankreich 1697 die
genannten Reunionen an der Saar und in der Pfalz wieder an das Heilige Römische Reich
zurückgeben. Nur Saarlouis blieb als Exklave Frankreichs bis 1815
unter französischer Herrschaft.
Von 1798 bis 1815 (ca. 17 Jahre lang)
war unter Napoleon das gesamte Land an der Saar als
Folge der Revolution wiederum französisches Staatsgebiet. Der größere Teil
gehörte zum Département de la Sarre (Saardepartement), dessen Präfektur in Trier war.
Es umfasste neben den Arrondissements Trier, Birkenfeld, und Prüm auch
dasjenige von Saarbrücken mit den Kantonen Sankt Arnual, Saarbrücken,
Blieskastel, Lebach, Merzig, Ottweiler und Waldmohr. Ein kleineres Gebiet
im Südwesten gehörte zum Département de la Moselle (mit Rehlingen
und Saarlouis) und ein weiterer kleiner Teil im Südosten (Homburg und
Umgebung) zum Département du Mont Tonnerre (Donnersberg).
Schon im 18. Jahrhundert wurde die Industrialisierung unserer Region
eingeleitet: Man begann, Kohlengruben, Eisenhütten und Glashütten zu
errichten.
Von 1815 bis 1870:
Das Gebiet des heutigen Saarlandes gehörte ab 1815 größtenteils zu Preußen und zu einem kleineren Teil zum Königreich Bayern.
Als Folge der Befreiungskriege wurde nach dem Wiener
Kongress 1815 der größte Teil des Saar-Departements dem Regierungsbezirk
Trier zugeschlagen, der ein Teil der Rheinprovinz war und somit zum Königreich Preußen gehörte. Ein kleineres Gebiet (das etwa dem heutigen Saarpfalz-Kreis entspräche) kam zur Rheinpfalz, die wiederum ein Teil von Bayern war.
Die meisten der damals auf dem Gebiet des heutigen Saarlands lebenden Menschen waren also Preußen, eine kleinere Anzahl Bayern. Die preußisch/bayerische Grenze verlief schräg durch den Südosten unseres Landes und ging z.B. mitten durch den
kleinen Ort Kohlhof (bei Neunkirchen), der dadurch in den "Preußischen Kohlhof" und den "Bayerischen Kohlhof" aufgetrennt wurde. (Dies wirkt sich bis heute aus: Der ehemals preußische Teil von Kohlhof gehört heute zur Stadt Neunkirchen, der bayerische seit 1985 zu Limbach.)
Außerdem gehörte im Norden des Landes das kleine Gebiet um Nohfelden und Birkenfeld von 1815 an zum Großherzogtum
Oldenburg und ein weiterer kleiner Teil zu Sachsen-Coburg-Saalfeld.
In dieser Epoche entwickelten sich der Steinkohlebergbau und die Eisen- und Stahlindustrie an der Saar weiter.
Von 1870 bis 1914
Nach dem Deutsch-Französischen Krieg
von 1870/71 und der Schlacht bei Spichern entstand das Deutsche
Reich. Auch das Gebiet des heutigen Saarlandes gehörte dazu. Nach dem Anschluss von Elsass-Lothringen an das Deutsche Reich konnten die Bewohner unserer Gegend die lothringischen Erzreviere uneingeschränkt nutzen, und das Land an der Saar wuchs zum drittgrößten
Schwerindustriegebiet des Reiches heran.
1914-1918: Erster Weltkrieg
Während des gesamten Ersten Weltkrieges war die Saargegend Durchmarschregion und Etappe. Überall
entstanden Lazarette. Gleich zu Beginn kam der zivile Eisenbahnverkehr
zum Erliegen und blieb während des Krieges stark eingeschränkt.
Eine der Folgen war, dass wegen des Koks- und Erzmangels die Hütten vorübergehend ihren Betrieb einstellen mussten. Auch die Steinkohlenförderung ging stark zurück.
Viele Männer waren zum Kriegsdienst eingezogen, sogar
mehr als im übrigen Deutschland. Man versuchte, sie in den Berg- und Hüttenwerken durch ältere und
jugendliche Arbeiter zu ersetzen. In vorher nie gekanntem Ausmaß
mussten aber auch Frauen Schwerarbeit verrichten. Außerdem wurden Tausende von
russischen Kriegsgefangenen in den Betrieben beschäftigt.
Vom Sommer 1915 an war das
gesamte Industrierevier Ziel von Luftangriffen. Die Zahl der Opfer
und die Schäden blieben allerdings gering. Die Versorgungslage
verschlechterte sich ständig. Bereits im August 1914 setzte man erstmals Höchstpreise
für Nahrungsmittel fest. Im Frühjahr 1915 wurde zuerst das Brot rationiert, danach folgten weitere
Nahrungsmittel. Der Winter 1916/17 war für die Bevölkerung ein
"Hungerwinter".
Nach dem Waffenstillstand vom 11.
November 1918 folgten französische Truppen den zurückströmenden deutschen
Soldaten und besetzten die Saargegend. Sie beendeten sofort die Tätigkeit
der Arbeiter- und Soldatenräte.
(Der obige Text zu 1914-18 enthält Auszüge aus der Website http://www.saarland.de/4779.htm)
1920 - 1935:
"Saargebiet" unter Völkerbund-Regierung
Bei der Pariser Friedenskonferenz von 1919 erhob
Frankreich in einem Memorandum zum ersten Mal seit dem Wiener Kongress
wieder Anspruch auf das Gebiet an der Saar. Präsident Clemenceau forderte
die Wiedereingliederung der 1815 vom französischen Staat abgetrennten
Gebiete. Aber er konnte sich in den langwierigen Verhandlungen nicht
durchsetzen. Stattdessen definierte der Versailler Vertrag von 1919 in
seinen Artikeln 45 bis 50 (und Anlagen) die Saargegend als ein eigenes,
abgeschlossenes Land. In dem Vertrag wurde es als Saarbeckengebiet, an manchen Stellen auch als Saargebiet bezeichnet, und es wurden zum ersten Mal in der Geschichte politische Grenzen für unser Land festgelegt. Sie entsprachen etwa denjenigen des heutigen Saarlandes (aber
ohne Schwarzwälder Hochwald und nördlichen Saargau; diese Gebiete wurden erst um 1946/47 dem Saarland zugeschlagen; Einzelheiten
dazu siehe hier).
Das Bild zeigt eine Gebührenmarke zu 50 cts der Regierungskommission des Saargebiets. Foto: Ernst Becker
Der Versailler Vertrag verfügte außerdem, dass unser Land für fünfzehn Jahre Bestandteil des Deutschen Reiches bleiben sollte. Es stand also weiterhin offiziell unter deutscher Staatsgewalt, die während dieser Zeit aber nicht ausgeübt wurde. Die Regierung
des Landes wurde einer
fünfköpfigen internationalen Kommission
anvertraut, die vom Völkerbund ernannt wurde und diesem gegenüber verantwortlich war. Sie nahm am 26.2.1920 unter dem offiziellen Namen "Regierungskommission des Saargebiets" ihre Arbeit auf, stand aber unter starkem französischem Einfluss. Ihr Vorsitzender war bis 1926 der Franzose Victor Rault, danach vertrat Jean Morize die französischen Interessen in der Kommission. Über sie bestimmte Frankreich praktisch die Politik an der Saar. [1]
Auch wirtschaftlich war das Saargebiet in dieser Zeit eng mit Frankreich verbunden. Es
war dem französischen Zollsystem unterworfen; nur für die Ein- und Ausfuhr von
Erzen und Kohlen von und nach Deutschland durften keine Zölle erhoben werden [2]. Aber es galt weiterhin deutsches Recht im Saargebiet: Alle Gesetze und Verordnungen aus der Zeit vor dem 1. Weltkrieg blieben in Kraft [3]. Da demnach auch das deutsche Steuerrecht weiterhin gültig war, galten im Saargebiet
für dieselben Waren oft andere Preise als in Frankreich. Das Saargebiet war also nicht, wie später das teilselbstständige Saarland nach dem Zweiten Weltkrieg, voll in den französischenWirtschaftsraum integriert.
Als Währung galten zunächst Reichsmark und französischer Franken nebeneinander, ab Juni 1923 aber nur noch letzterer. Dadurch blieben der Bevölkerung des Saargebiets die katastrophalen Auswirkungen der Hyperinflation im Deutschen Reich erspart.
Die Steinkohlenbergwerke an der Saar wurden
Frankreich übereignet. Dies sollte als Wiedergutmachung für seine im Weltkrieg erlittenen Schäden gelten, zu denen insbesondere die Zerstörung der Kohlenbergwerke in Nordfrankreich zählte. Die Franzosen erhielten das Recht, die Kohle im bisher unerschlossenen Südzipfel des Saargebiets (Warndt) von den
unmittelbar an den Grenzen liegenden lothringischen Gruben aus abzubauen.
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[1] Siehe auch: http://www.fell-dudweiler.de/die_geschichte_des_saarlandes.htm unter "Das Saargebiet unter der Herrschaft des Völker-
bundes"
[2] Verfassung des Saarbeckens gemäß dem Versailler Vertrag vom 28. Juli 1919. § 31.
[3] A.a.O., § 23. - Die Texte sind nachzulesen unter: http://www.verfassungen.de/de/saar/index.html
13. Januar 1935:
Nach dem Ablauf der im Versailler Vertrag vorgesehenen Frist von 15 Jahren hatte die Saar-Bevölkerung in
einer Volksabstimmung zu entscheiden, ob ihr Land in Zukunft zu Frankreich oder zu Deutschland gehören oder ob der derzeitige Zustand, also der "Status Quo", beibehalten werden sollte.
Die meisten Saargebietsbewohner äußerten in der Abstimmung den Wunsch, ihr Land wieder ans Deutsche Reich anzuschließen. Dazu trug unter anderem die Tatsache bei, dass die Franzosen auch Kolonialtruppen im Saargebiet eingesetzt hatten.
Zu den Befürwortern des Status Quo gehörten u.a. auch Johannes Hoffmann und der SPD-Vorsitzende Max Braun. Sie riefen dazu auf, vor einem Anschluss an Deutschland zunächst das Ende der Amtszeit Hitlers abzuwarten, der seit 1933 die Macht in Deutschland inne
hatte; denn
sie hatten schon lange vor der Saarabstimmung erkannnt, dass sich die Gräuel seiner späteren Diktatur abzuzeichnen begannen.
Abbildung oben:
Mit solchen Messing-Plaketten und unzähligen weiteren Propagandamitteln wurde anlässlich der Volksabstimmung am 13. Januar 1935 zum Wiederanschluss des damaligen Saargebiets an Deutschland aufgerufen.
Am 13. Januar 1935 fand die Volksabstimmung statt. Die Abstimmungsberechtigten schenkten den eindringlichen Warnungen der Befürworter des Status Quo kein Gehör.
Sie folgten zu 90,73 % dem Ruf "Heim ins Reich"; lediglich 8,86 % stimmten für den Status Quo, und für eine Vereinigung
mit Frankreich entschieden sich sogar nur 0,4 %.
Die Abbildung rechts zeigt einen Stimmzettel der Volksabstimmung von 1935.
Originale Abstimmungs-Urne der Volksabstimmungskommission des Völkerbundes; im rechten Bild die Aufschrift auf der Vorderseite dieser Urne.
(Abbildungen: Mario Blaumeiser, Illingen)
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Oben: Nach der Volksabstimmung von 1935 verhöhnten die Befürworter des Wiederanschlusses der Saar ans Deutsche Reich in dieser Zeitungsanzeige (Bild oben) die Verfechter des Status Quo. Dabei führten sie einige von ihnen namentlich auf.
(Abbildung zur Verfügung gestellt von Bernd Regenberg)
Links: Die Hakenkreuzfahnen wurden jetzt auch an der Saar gehisst.
(hier wahrscheinlich in der Saarbrücker Bahnhofstraße)
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1935: Die Saar wird ein Teil des "Dritten Reichs"
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Am 1. März 1935 wurde das Saargebiet aufgrund des überwältigenden Abstimmungsergebnisses vom 13. Januar an das Deutsche Reich Hitlers angeschlossen. Es wurde aber nicht wieder in die Länder Preußen und Bayern eingegliedert (zu denen es vor dem Ersten Weltkrieg gehört hatte), sondern blieb zunächst als die selbstständige Verwaltungseinheit Gau Saar erhalten. Am 30. Januar 1935 wurde mit dem "Gesetz über die vorläufige Verwaltung des Saarlandes" erstmals die
Bezeichnung Saarland offiziell eingeführt [1]. Viele Menschen blieben in ihrer Umgangssprache aber bei der gewohnten Bezeichnung "Saargebiet" für ihr Land.
Im Laufe des Jahres 1935 erfolgte die Vereinigung des Saarlandes mit dem 1926 unter Joseph Bürckel gegründeten Gau Rheinpfalz zum Gau Pfalz-Saar der NSDAP. Dieser
wurde Anfang 1936 in Gau Saarpfalz umbenannt [2]. Nach ihrem erfolgreichen Frankreichfeldzug im Frühjahr 1940 besetzten
die Deutschen gegen Ende des Jahres auch den
deutschsprachigen Teil Lothringens, also das Département Moselle, und schlossen es
an den Gau Saarpfalz an. Das neue Gebilde wurde vom 7.12.1940 an Gau Westmark genannt, sein Verwaltungssitz war in Saarbrücken. Bürckel blieb Gauleiter bis 1944.
Aufgrund des Kriegsverlaufs kam es aber nicht mehr zum formellen Zusammenschluss der drei ursprünglichen Verwaltungseinheiten Saarland, Rheinpfalz und Département Moselle.
(Bild oben: Sammlung François Touret)
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[1] Das Gesetz wurde im RGBl. I 1935 auf S. 66
veröffentlicht. Es heißt dort u.a.: "An der Spitze der Verwaltung des
Saarlandes steht bis zur Eingliederung in einen Reichsgau der
Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes mit dem Amtssitz in
Saarbrücken." Der vollständige Wortlaut des Gesetzes ist nachzulesen unter:
http://www.documentarchiv.de/ns/1935/saarland_verw_ges.html (zuletzt
aufgerufen am 7.5.2014)
[2] Siehe: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/orte/ab1815/Nationalsozialistische%20Gaue/Seiten/Westmark.aspx
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