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Bezugsscheine, Regelmäßigkeitsprämien,

 

Lebensmittelkarten und -marken

 

 

 

 

1) Bezugsscheine für Rohstoffe,  z.B. "Eisenscheine"

 

 

Der unsägliche Krieg hatte riesige Mengen von Eisen und Stahl verschlungen, die zur Kriegsführung benötigt wurden. Bald gab es bei diesen und anderen Rohstoffen große Versorgungsengpässe. Nach dem Krieg war die Situation nicht viel anders und besserte sich nur äußerst langsam. Deshalb konnte man in allen Besatzungszonen Deutschlands bestimmte Materialien und aus ihnen hergestellte Produkte nur gegen Abgabe von Bezugsscheinen erhalten. Für den Bezug von Eisen und Stahl musste man so genannte "Eisenscheine" abgeben.

 

 

  

 

 

Betriebe, die Gegenstände aus Eisen oder Stahl herstellten oder mit Eisenwaren handelten, benötigten zum Bezug dieser Stoffe Eisenscheine. Auch wenn man privat zum Reparieren im Haus ein paar Eisenwinkel oder eine Handvoll Nägel kaufen wollte, musste man dafür Eisenscheine mit der entsprechenden Gewichtsangabe vorlegen. Als die Daimler-Benz AG nach dem Krieg mit der Produktion des 170 V begann, wurden die Fahrzeuge zu Anfang nur an volkswirtschaftlich wichtige Betriebe und nur gegen Abgabe von Eisenscheinen verteilt. Auch die anderen Autohersteller mussten Eisenscheine von ihren Kunden fordern. Wollte z.B. ein Kraftdroschkenunternehmer ein neues Taxi kaufen, musste er schon bei der Bestellung eine bestimmte Menge von Eisenscheinen abgeben. Man konnte sie beim Straßenverkehrsamt anfordern, und wenn man Glück hatte, erhielt man auch welche. Wer ein Kino betreiben wollte, brauchte außer der Lizenz von den Militärbehörden Bezugsscheine für Eisen, Holz und Leim. Da Eisen in jenen schlimmen Zeiten so knapp war, versuchte man manchmal, sich mit Alteisen zu behelfen - oft mit tragischem Ausgang: In den 50er Jahren brach im Raum Saarlouis ein Tanzsaal zusammen, weil in der Nachkriegszeit eine Betondecke aus alten Eisenbahnschienen hergestellt worden war (Mitteilung unseres Lesers Heinz Balling).

 

Die im Nachkriegs-Saarland kursierenden Bezugsscheine wurden vom O.C.R.P.I. verausgabt, dem Office Central de Répartition des Produits Industriels. Innerhalb dieses "Zentralbureaus für die Verteilung von Industrieprodukten" war für Eisenscheine die Section des Fontes, Fers et Aciers (Sektion Gusseisen, Eisen und Stahl) zuständig (siehe Aufdruck auf den Scheinen!).

 

Vielen Dank für Hinweise zu diesem Thema an Wolf Göhring, Bonn und Martin Schneider, Merchweiler.

 

 

 

 

Die Aufschrift lautet: "Billet de 100 kilos de produits sidérurgiques en acier ordinaire"

(Bezugsschein über 100 Kilo Eisen- und Stahlwaren in Normalstahl). Rechts: Rückseite eines Scheins.

 

 

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2) "Primes de Régularité" für Saarbergleute

 

(Regelmäßigkeits-Prämien-Bezugsscheine - 1946 bis 1948)

 

 

Die "Primes de Régularité" waren keine normalen Geldscheine, sondern Bezugsscheine für die Belegschaftsmitglieder der saarländischen Kohlengruben. Die Militärregierung des Saarlandes (Gouvernement Militaire de la Sarre) und die Mission Française des Mines de la Sarre gewährten von 1946 an den Saarbergleuten zwei Arten von Prämien als Belohnung für ihr regelmäßiges Erscheinen zur Arbeit.

 

1) Vom 1. Juli 1946 an wurde der Untertage-Belegschaft der Saargruben (ab 1. Dezember 1946 auch der Übertagebelegschaft) eine Regelmäßigkeitsprämie in Höhe von 10 % ihres Brutto-Lohns gewährt. Voraussetzung war jedoch, dass "sämtliche, jeden Monat anfallenden Schichten verfahren" wurden. Wenn ein Belegschaftsmitglied in einem Monat eine Schicht nicht antrat, also "feierte" - egal aus welchem Grund -, sank seine Prämie für diesen Monat auf 7,5 %, bei zwei Schichten auf 5 %, und ab 3 Feierschichten entfiel die Prämie ganz. Bezahlte Krankfeierschichten und Urlaubsschichten sowie entschuldigte Feierschichten wurden als ordnungsgemäß "verfahrene Schichten" angerechnet. Die Regelmäßigkeitsprämien wurden den Bergleuten zusammen mit dem Lohn in bar ausbezahlt und waren gemäß der Entscheidung der Verwaltungskommission des Saarlandes lohnsteuerfrei; es mussten für sie auch keine Beiträge zur Saarknappschaft bezahlt werden.

 

2) Zusätzlich zu diesen Barprämien erhielten die Bergleute noch Regelmäßigkeits-Prämien-Bezugsscheine in Höhe von einem Drittel ihrer Regelmäßigkeitsprämien. Also zu einer Prämie von z.B. 30 Mark kam noch ein Bezugsschein im Wert von 10 Mark. Vom 1. Oktober 1946 an erhielten Untertage-Beschäftigte und ab 1. Dezember 1946 auch die Übertage-Bergleute solche Regelmäßigkeitsprämien-Bezugsscheine, die man auch Deblockadescheine nannte.

 

Damit konnten sie für sich und ihre Familienangehörigen notwendige Verbrauchsgüter kaufen, soweit sie auf dem Markt zur Verfügung standen. Darunter waren Gegenstände für den persönlichen Gebrauch oder Haushaltungsgegenstände der verschiedensten Art ´zu verstehen. Die Scheine stellten keinen Geldwert dar und konnten nur in den Verkaufsstellen der Genossenschaften und sonstigen Geschäften beim Einkauf wie Bargeld eingelöst werden. Sie wurden auch an Arbeiter mit festem Monatsgehalt und an die gewerblichen Lehrlinge ausgegeben. Bis Ende Juli 1947 wurden Frauen-, Kinder- und Männerschuhe und Haushaltungsgegenstände aller Art im Gesamtwert von 1,1 Millionen Mark auf diese Bezugsscheine abgegeben.

 

Die Regelmäßigkeitsprämien-Bezugsscheine gab es in den Wertstufen 0,50 - 1 - 2 - 5 und 10 (Reichs-)Mark. Nach der Einführung der Saar-Mark im Juni 1947 lauteten die Scheine auf Saarmark (unten ab der 5. Abbildung!). Auf der Rückseite war jeweils die Gültigkeitsdauer aufgestempelt. Bei dem abgebildeten Beispiel (vorletztes Bild) konnte der Schein bis zum 15. Februar 1948 eingelöst werden.

 

Quellen: Saarbrücker Bergmannskalender 1948 und Heimatmuseum Wemmetsweiler (vielen Dank an Manfred Licht).

 

    

 

    

    

     

 

   

 

 

 

Die Abbildungen der Primes de Régularité sind von http://www.numismondo.com und vom Heimatmuseum Wemmetsweiler.

Die Scheine zu 2 Mark und zu 2 Saarmark liegen bisher leider nur als S/W-Fotokopien vor.

 

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3) Lebensmittelkarten und -marken

 

 

In den ersten beiden Nachkriegsjahren herrschten Hunger und Not, Zerstörung und Elend, Verfolgung und Angst vor Ausweisung. Hinzu kam noch die Sorge um den Arbeitsplatz und wie es weitergehen sollte. (...) Es ging um das Lebensnotwendigste und den Kampf um das tägliche Brot. Statt der vorgesehenen 1250 Kalorien für jeden Bürger (normal waren mindestens 2000 Kalorien am Tag) sind in den beiden Nachkriegsjahren kaum 950 Kalorien pro Tag verteilt worden. Hiervon konnte keiner satt werden. An Winterkartoffeln wurden zwei Zentner pro Person zugeteilt. Da die Zuteilung von Brot und Fett nicht ausreichte, ernährte man sich hauptsächlich von Kartoffeln. Doch diese Zuteilung war in kurzer Zeit aufgebraucht.

 

Die aus dem Sommer 1947 überlieferte Tagesration eines Normalverbrauchers war folgende: 330 g Kartoffeln, 250 g Brot, 18 g Fleisch, 16 g Zucker, 12 g Teigwaren, 10 g Fett, 4 g Käse, 4 g Kaffee-Ersatz und 4 Zigaretten. Ab und zu wurden noch andere Dinge aufgerufen: Kindernahrungsmittel, Puddingpulver, sogenannte Schwimmseife, Waschpulver oder eine Schachtel Streichholz. Eine Abwechslung des Speisezettels war eine der seltenen Linsenzuteilungen. Ein typisches Essen in dieser Notzeit war die tägliche Rappsupp, eine mit geriebenen rohen Kartoffeln verdickte Wassersuppe.

(Auszug aus einem Bericht von Egon Gross auf der Juni-Seite des Lebacher Historischen Kalenders von 2006.)

 

Lebensmittel und sonstige Gebrauchsgüter mussten also im Saargebiet wie in den übrigen deutschen Besatzungszonen rationiert werden. Zu diesem Zweck wurden Lebensmittelkarten und Bezugsscheine an die Bürger ausgegeben, um sicherzustellen, dass die wenigen vorhandenen Güter gerecht und auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten unter der Bevölkerung verteilt wurden. Alleinstehende erhielten deshalb andere Mengen zugeteilt als Familien mit Kindern oder Schwerkranke. Außerdem wurden die einzelnen Kartenempfänger je nach der Schwere ihrer Arbeit in verschiedene Kategorien eingestuft. Man bekam Lebensmittelkarten nur, wenn man eine Arbeit hatte. Und dies konnte man z.B. durch Vorlage seiner Arbeitskarte nachweisen (Abbildung rechts).

Mit den Lebensmittelkarten, in die die Personalien der Berechtigten eingetragen wurden, konnte man die wichtigsten Nahrungsmittel in den vorgeschriebenen Mengen je Tag oder Woche beziehen. Wieviel man jeweils für die Marken erhalten konnte, wurde gemäß den gerade vorhandenen Beständen festgelegt. Man musste in den Geschäften den Preis für das Gekaufte bezahlen und zusätzlich die entsprechenden Marken in der erforderlichen Höhe abgeben. Diese galten immer nur für die aufgedruckte Art von Lebensmitteln, also z.B. für Milch, Butter, Margarine, Pflanzenfett, Mehl, Brot, Eier, Fleisch, Salz, Zucker, Kartoffeln, Bohnenkaffee, Kaffee-Ersatz, Tee usw.

 

"Persönliche Bezugsausweis-Karten" wurden durch die Kartenstellen der Heimatwohnorte ausgestellt. Man musste sie vorlegen, wenn man Lebensmittelmarken beziehen wollte. Diese Karte war im Juli 1948 in der Gemeinde Siersburg auf ein achtjähriges Kind ausgestellt worden.

 

Auf der Innenseite (Bild unten) wurden die Marken eingeklebt und beim Einkauf der Waren einzeln abgerissen. Die Marken galten jeweils für ein Quartal.

 

 

 

Für Genussmittel wie Alkohol und Zigaretten (siehe Raucherkarte unten!) sowie andere Produkte, z.B. Kleidungsstücke, Kohlen und Treibstoff wurden Bezugsscheine ausgestellt, die man mit einer ausreichenden Begründung beantragen konnte.

 

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Die Abbildungen der Karten und Ausweise sind von W. Bettinger, Rehlingen und vom Heimatmuseum Wemmetsweiler.

 

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Siehe auch auf der Seite Saar-Geld unter B 1!

 

 

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                                                                                                                                                                                  Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 20.05.2010

 

 

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