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Das liebe Geld
der Saarländer
und was sie sich dafür
kaufen konnten |

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Klicken Sie auf dieser Seite auf die Bilder der Geldscheine
und Münzen für großformatige Abbildungen derselben.
Hier gibt es mehr Details über:
Saar-Mark-Scheine
Saar-Franken-Münzen
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A) Die verschiedenen
Währungen > Version française de cette page
Der häufige Wechsel der Zahlungsmittel spiegelt die bewegte Geschichte des Saarlandes wider. Insgesamt fünf Mal änderte sich hier die gültige Währung.
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Die ersten Währungen an der Saar
Bis 1923:
In dem 1871 gegründeten Deutschen Reich, zu dem auch das Land an der Saar gehörte, wurde ab 1873 in Mark bezahlt. Nach dem Ersten Weltkrieg übernahm der Völkerbund im Jahre 1920 gemäß dem Artikel 45 des Versailler Friedensvertrags die treuhänderische Verwaltung unseres Landes. Gleichzeitig wurde Frankreich das
uneingeschränkte Eigentum an den staatlichen Steinkohlengruben im Saarbeckengebiet für die Dauer von 15 Jahren zugestanden. Die Franzosen erhielten auch das Recht, den damit zusammenhängenden Zahlungsverkehr in ihrer eigenen Währung abzuwickeln. Der französische Franken wurde deshalb im Saargebiet zunächst neben der Mark verwendet.
Ab 1. Juni 1923:
An diesem Tag wurde unser Land im wirtschaftlichen Bereich mit Frankreich vereinigt und der französische Franken als allein gültiges Zahlungsmittel eingeführt.
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In den frühen 20er Jahren waren Buntmetalle Mangelware, es fehlte daher an
Franken-Münzen. Die französische Grubenverwaltung "Les Mines Dominiales de la Sarre“ gab deshalb eine Art Notgeld heraus: Geldscheine zu zwei Francs, 1 Franc sowie 50 Centimes. Dieses besondere "Grubengeld“ war nur im Saargebiet gültig als Zahlungsmittel und konnte bis 1.1.1930 gegen reguläres Frankengeld
eingelöst werden.
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Ab 1. März 1935:
Nach dem Anschluss an Hitlerdeutschland als Folge der ersten Volksabstimmung galt im Saarland wie im übrigen Reich die Reichsmark. Bei der Währungsumstellung erhielt man 1935 für einen Franken 0,1645 RM.
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Nicht weniger als vier
verschiedene Währungen wechselten sich nach dem Krieg
in unserem Land als gesetzliches Zahlungsmittel ab:
1) Reichsmark
(RM)
bis zum 16. Juni 1947
Nach dem Kriegsende blieb die Reichsmark
(RM) im Saargebiet zunächst das gesetzliche Zahlungsmittel, auch während der Besetzung durch die Amerikaner (ab März 1945) und durch die Franzosen (ab Juli 1945). Schon bevor Frankreich das Saarland Ende Juli
1945 aus der französischen Besatzungszone ausgliederte,
war hier der Geld- und Kapitalverkehr mit
den übrigen deutschen Besatzungszonen und sogar mit
dem Rest der französischen Zone generell verboten.
Dies war eine der ersten Maßnahmen der Franzosen, das
Saarland gegen das übrige Deutschland abzuschotten.
Durch ein Dekret vom 4. Juni 1947 beschloss die französische Regierung, mit Wirkung vom 16. Juni 1947 die Reichsmark im Saarland außer Kraft zu setzen. An diesem Tag verloren hier sämtliche Reichsbanknoten und
Rentenmarkscheine sowie die von der alliierten Militärverwaltung ausgegebenen
Banknoten ihre Gültigkeit als gesetzliches
Zahlungsmittel und wurden eingezogen. Auch die silbernen
2- und 5-Reichsmark-Stücke mussten abgeliefert
werden, ihr Besitz war danach sogar verboten. Allerdings
behielten die im Land vorhandenen deutschen Scheidemünzen
zu 1, 5, 10 und 50 RPf weiterhin ihre Gültigkeit.
In den drei anderen westlichen Besatzungszonen in Deutschland
wurde übrigens die Reichs- bzw. Rentenmark erst
ein Jahr später abgelöst, nämlich am 20. Juni 1948, als dort die D-Mark als neue Währung eingeführt wurde (etwa ein Jahr vor der Gründung der Bundesrepublik am 23. Mai 1949).
2) Saar-Mark (SM) vom 16. Juni bis 20. November
1947 > Abbildungen aller Saar-Mark-Scheine
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Mit der Außerkraftsetzung der Reichsmark am 16. Juni 1947 wurde für eine kurze Zeit eine Übergangswährung eingeführt. Die "Mission Economique Française en Sarre" gab von diesem Tag an die Saar-Mark (SM) aus. Damit sollte die Abtrennung des
Saarlandes vom übrigen Deutschland eingeleitet und sein wirtschaftlicher Anschluss an Frankreich vorbereitet werden. Außerdem wollte man sich auf diese Weise kurz vor der geplanten Einführung
des französischen Franken im Saarland
einen Überblick darüber verschaffen,
wie viele Reichsmark die Saarländer noch besaßen. Es durften nur im Saarland Ansässige ihre Reichsmark in Saarmark umtauschen.
Das waren diejenigen "physischen Personen, die in diesem Zeitpunkt Inhaber einer von einer saarländischen Verwaltungsbehörde ordnungsgemäß ausgestellten Lebensmittelkarte" waren, sowie juristische Personen, die innerhalb des Saarlandes Niederlassungen hatten. [1] Mit dieser Beschränkung sollte verhindert werden, dass gebietsfremde
Spekulanten am Währungswechsel Geld verdienten,
indem sie Reichsmarkbestände aus den
übrigen Besatzungszonen ins Saarland brachten, um sie hier in Saar-Mark
und später in Franken umzutauschen.
Zum Kurs 1:1 konnten Bewohner des Saarlandes
ihre Reichsmark nun gegen die neu geschaffenen
Saarmark-Scheine umtauschen; auch Rentenmark und Mark der Allierten Militärbehörde wurden angenommen. Anfangs wurden allerdings
nur Beträge bis zu einer Höchstsumme von 300
SM pro Haushaltsvorstand umgetauscht, dazu kamen 100 SM für
jedes weitere Mitglied des Haushalts (Ehefrau
und noch nicht volljährige Kinder).
Wenn man darüber hinaus noch weitere
RM-Bestände hatte, wurden auf den Namen des Inhabers lautende Quittungen
ausgestellt, die bis spätestens 1.
Juli 1947 auf einem eigens dafür eröffneten Bankkonto gutgeschrieben
wurden. Alle Konten wurden so lange gesperrt, bis festgestellt war, dass die Inhaber ihren Wohnsitz im Saarland hatten und rechtmäßige Eigentümer des Geldes waren.
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Es wurde ein Gesamtbetrag von einer knappen Milliarde Mark als Umtauschmasse ermittelt (einige Quellen sprechen von zwei Milliarden Mark).
Während der Gültigkeit der Saar-Mark wurden keine neuen Münzen verausgabt. Stattdessen behielten die deutschen Reichspfennige (1 bis 50 RPf) Gültigkeit bis zum 20.11.1947. Neu waren nur die Geldscheine. Sie wiesen u. a. die Besonderheit auf, dass sie zweisprachig bedruckt waren. (Mehr Einzelheiten über die Banknoten finden Sie hier.)
Die Saar-Mark war nur gut fünf Monate lang offizielles Zahlungsmittel im Land, nämlich bis zum 20. November 1947. Danach wurde sie gegen den Französischen Franken umgetauscht. Sie konnte aber noch bis zum 14. (oder 20.?) Januar 1948 für Zahlungen verwendet und bis zum 30. Juni 1948 bei der Saarländischen Rediskontbank gegen Franken eingewechselt werden.
> Großformatige Abbildungen aller Saar-Mark-Scheine mit Erläuterungen.

<Links: Auszug aus dem Handbuch der Saarwirtschaft 1947.
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[1] Verordnung vom 7. Juni 1947 des Général Commandant en Chef Français en Allemagne in Baden-Baden zur Regelung des Geldverkehrs im Saarland.
3) Französischer
Franken (Fr.) vom 20. Nov. 1947 bis 5. Juli
1959
Am 20.11.1947 wird der französische Franc für knapp zwölf Jahre zur allein gültigen Währung im Saarland.
Bitte beachten: Es gab keine "saarländische Währung", die auf "saarländische Franken" gelautet hätte, wie häufig behauptet wird. (Erläuterung dazu am Ende dieses Abschnitts, bei den saarländischen Franken-Münzen).

Nur fünf Monate nach ihrer Einführung wurde die Saar-Mark schon wieder abgelöst, nachdem man im französischen Parlament am 15.11.1947 mit einer Mehrheit von fast drei Vierteln die Gesetzesvorlage zur endgültigen Währungsumstellung auf den französischen Franken im Saarland beschlossen hatte (siehe rechts und [1]). Damit wurde dieser am 20. November 1947 wieder zum allein
gültigen Zahlungsmittel im Saarland (er war es ja
schon einmal, nämlich von 1923 bis 1935, als
das damalige Saargebiet unter Völkerbundverwaltung stand - siehe ganz oben!).
Hiermit wollte Frankreich demonstrieren, dass das Saarland nun endgültig
von Deutschland
wirtschaftlich unabhängig war. Die vollständige Wirtschafts- und Zollunion mit Frankreich wurde schließlich am 30. März 1948 offiziell vollzogen.
Am 20. November 1947 verloren auch die alten Reichspfennig-Münzen ihre Gültigkeit
im Saarland. Dafür wurden alle französischen Münzen
und sämtliche in Frankreich gültigen Banknoten uneingeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel an der Saar.
Insgesamt wurden etwa 18 Milliarden Francs in Umlauf gebracht. Der Umtauschkurs wurde aber enttäuschend niedrig angesetzt: Man erhielt nur 20 Franken für eine
Saar-Mark. Dies entsprach nicht der damaligen Marktlage und wurde von vielen als ungerecht empfunden. Die Kaufkraft der Saar-Mark war in Wirklichkeit mindestens doppelt so hoch und betrug etwa 40 bis 50 Franken je Mark. Der Kurs wurde deshalb so niedrig angesetzt, weil man sonst mit Protesten der Lothringer und Elsässer rechnete, die bei ihrem Wiederanschluss an Frankreich 1944 ebenfalls einen im Vergleich zum Marktwert schlechteren Umtauschkurs in Kauf nehmen mussten. Die Verluste, die nun die Saarländer
bei der Währungsumstellung erlitten,
waren jedoch nicht so hoch wie diejenigen, die die Bewohner der drei deutschen
Westzonen im Juni 1948 bei der Währungsreform (Einführung der D-Mark) hinzunehmen
hatten. Außerdem waren die Menschen an der Saar durch den sieben Monate früheren Termin ihrer Währungsumstellung im Vorteil gegenüber den anderen Besatzungszonen. Bild: Aus "Zeit im Bild" 16.11.1947.
Für die zum Tausch bei den Wechselstellen eingelieferten Saar-Mark-Noten erhielt man sofort französisches Bargeld, während die Einlagen auf Bankkonten zunächst wie zuvor beim Umtausch Reichsmark in Saar-Mark einer Teilblockierung unterlagen. Jetzt sollte mit Hilfe dieser Maßnahme die Nachfrage gedrosselt werden, weil das Warenangebot noch sehr gering war.
Im täglichen Gebrauch wurden
im Saarland mehrere verschiedene Ab- kürzungen für die neue Währung verwendet,
alle entweder mit oder ohne Punkt: F oder f und Fr
oder fr sowie Frs
oder frs für Franken
bzw. franc(s), und Ffrs
oder ffrs für francs
français (französische Franken).
In der mündlichen Umgangssprache wurde die Währung
mit "Franken", "Frang" oder "Frang-ge"
(regional auch "Frong" bzw. "Frong-ge")
bezeichnet. Nur wenige verwendeten die französische
Aussprache "Franc" (mit langem, nasaliertem a und ohne k-Laut am Ende).
(Für eine größere Ansicht von Vorder- und Rückseiten dieser
Münzen bitte auf das Bild klicken!).
Neun Jahre später wurde im Luxemburger Vertrag vom 27. Oktober 1956 festgelegt, dass der französische Franken auch für die Dauer der Übergangszeit zwischen dem politischen Anschluss (am 1. Januar 1957) und dem wirtschaftlichen Anschluss der Saar an die Bundesrepublik Deutschland die im Saarland gültige Währung blieb. [2] Die Übergangszeit sollte spätestens am 31.12.1959 enden, dieser Termin wurde aber auf den 6. Juli
1959 vorgezogen. An diesem so genannten "TAG X" wurde das Saarland aus dem französischen wieder in das deutsche Wirtschaftsgebiet übergeführt (siehe unten, Abschnitt 4 und auf der Seite "Der TAG X").
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Die saarländischen Frankenmünzen
(ab
1954 bzw. 1955) (Alle Münzen
sind hier einzeln abgebildet und beschrieben.)
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Im Rahmen der Saar-Konvention vom 20. Mai 1953 wurde dem Saarland u.a. das Münzrecht zugestanden. Demnach durfte die Regierung nunmehr auch eigene Scheidemünzen
in Umlauf bringen. So erhielt sie eine weitere gute Gelegenheit, der eigenen Bevölkerung und der Welt die Festigung der Souveränität ihres Landes zu demonstrieren. Also beschloss der Landtag am 7. Juli 1954 ein Gesetz über die Ausgabe von Scheidemünzen (Münzgesetz). In der Folge wurden vier saarländische Münzen mit deutscher Aufschrift und dem Saarlandwappen ausgegeben. Sie wurden in Paris geprägt und wiesen die Wertstufen 10, 20 und 50 Fr. (Prägejahr 1954) und 100 Fr. (1955) auf. (Sie stellten aber keine eigene Saar-Währung dar - siehe weiter unten!)
Die für jeden Nennwert ausgegebene Menge an saarländischen Münzen musste der in Umlauf befindlichen Menge französischer Münzen im Verhältnis der Bevölkerungszahlen der beiden Länder entsprechen. Wenn in Frankreich weitere Münzwerte herausgegeben worden wären (was aber nicht der Fall war), hätte es auch im Saarland entsprechende Neuprägungen gegeben. [3]
Die Saarmünzen mussten in Legierung, Durchmesser und Gewicht genau den französischen Münzen mit gleichem Nennwert entsprechen: Hiermit sollte wahrscheinlich unter anderem erreicht werden, dass beide Münzenarten ohne Probleme nebeneinander in Automaten verwendet werden konnten.
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Detaillierte numismatische Beschreibungen der Münzen, Angaben über die Künstler, die sie entworfen und erstellt haben sowie über Sonderprägungen finden Sie auf der Seite Saar-Franken-Münzen.
Bis zur Prägung dieser Münzen
im Jahre 1954 zirkulierte im Saarland ausschließlich
französisches Bargeld. Und auch nachdem 1954/55
die saarländischen Frankenmünzen geprägt
worden waren, gab es die kleineren Werte (zu 1, 2 und 5 Frs.) an der Saar nur in der französischen Ausführung.
Für die höheren Werte (10 bis 100 Frs.) waren
im Saarland sowohl
die französischen als auch die saarländischen Münzen gültig. Letztere
wurden darüber hinaus im Rahmen des "kleinen Grenzverkehrs" sogar in größeren Ortschaften Frankreichs kurz hinter der Grenze (Forbach, Saargemünd)
in vielen Geschäften (inoffiziell) akzeptiert, in kleineren oder
weiter entfernten Orten aber zurückgewiesen.
Bitte beachten: Die saarländischen Frankenmünzen stellten keine eigene Währung dar!
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Wie schon weiter oben ausgeführt, war die Währung des Saarlandes vom 20. November 1947 an der französische Franken. Dies wurde damals gesetzlich festgelegt [1] und auch für die Zeit nach dem 1.1.1957 im Luxemburger Saarvertrag vom 27.10.1956 noch einmal bestätigt [2].
Über die saarländischen Frankenmünzen wurde dort bestimmt: "Sie
haben im Saarland ebenso wie die französischen Münzen und unter denselben
Bedingungen gesetzlichen Kurs und sind gültiges Zah- lungsmittel." [4] Ihre deutsche Aufschrift "Franken" bezog sich also auf den französischen Franc. Sie waren zwar (offiziell) nur im Saarland gültig, stellten damit aber nicht etwa eine "eigenesaarländische Währung" dar, sondern ergänzten lediglich die französischen Münzen. Durch keinGesetz und keine Verordnung war jemals eine Währung unter der Bezeichnung "Saarländischer Franken" oder "Saar-Franken" eingeführt worden. Die einzige "wirkliche" saarländische Währung war die Saarmark (siehe oben unter 2).
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Es gab übrigens keine saarländischen Geldscheine in Frankenwährung und mit deutschem Aufdruck, sondern nur die französischen Noten mit der Bezeichnung "Francs". (Abb. rechts: 50 Frs. von 1947, 100 Frs. von 1952.)
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Fußnoten:
[1] "Die französische Regierung ist ermächtigt, im Saarland den französischen Franken als Währung einzuführen. Ein Erlaß wird die Bedingungen festlegen, unter denen der Umtausch der Zahlungsmittel und die Konvertierung der Schulden und Spareinlagen zu erfolgen hat." (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 47-2158 vom 15. November 1947, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 62 - 1947, S. 904.)
Den vollständigen Wortlaut des Gesetzes können Sie nachlesen unter: http://www.amtsblatt.uni-saarland.de/hefte/1947/1947-062.pdf oder: http://archiv.jura.uni-saarland.de/Gesetze/saar-gesetze/3501.htm
[2] "Der französische Franken ist das gesetzliche Zahlungsmittel im Saarland." (Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956 - Luxemburger Saarvertrag -, Artikel 4, Absatz 1. (Den vollständigen Wortlaut dieses Saarvertrages finden Sie unter
http://www.verfassungen.de/de/saar/vertrag56.htm).
[3] Luxemburger Saarvertrag, Artikel 5, Absatz (2) bis (4).
[4] Luxemburger Saarvertrag, Artikel 5, Absatz (1).
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4) Deutsche
Mark (DM) vom "TAG X" (6. Juli 1959) bis zur Einführung des Euro am 1. Januar 2002
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An dem von der Bevölkerung lange erwarteten "Tag X" wurden im Saarland die französischen Franken in Deutsche Mark umgetauscht. Damit wurde die ursprünglich im Luxemburger Vertrag vom 27. Oktober 1956 vorgesehene dreijährige Übergangszeit für die Umstellung des saarländischen Wirtschaftssystems (die am 1. Januar 1957 begann) um etwa ein halbes Jahr verkürzt, u. a. um der fortschreitenden Abwertung des französischen Franken auszuweichen. Die Bezeichnung "Tag X" rührte daher, dass das genaue Datum nicht im Voraus, sondern ganz kurzfristig (lediglich zwei Tage vorher) bekanntgegeben wurde, um Spekulationen vorzubeugen. Nachdem 1947 etwa 18 Milliarden Franken ins Saarland eingebracht worden waren (s. oben unter 3a), belief sich jetzt der Gesamtbetrag der in DM umgetauschten Franken auf über 30 Milliarden.
Der Umrechnungskurs war: 100 Frs. = 0,8507 DM. (1 DM "kostete" also 117,50 Franken.) |
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Über
die Begleitumstände und Folgen der Einführung
der D-Mark im Saarland berichten wir ausführlich auf der Seite Der Tag X.
B)
Was konnte
man mit dem Geld jeweils kaufen?
1) Zur Zeit der Reichsmark und der
Saarmark (bis Ende 1947)
Die wenigen kurz nach dem Krieg
zur Verfügung stehenden Lebensmittel mussten rationiert
und mit Hilfe von Lebensmittelkarten
auf die Bevölkerung
verteilt werden.
Zu der damaligen Versorgungslage
der Bevölkerung schreibt Egon Gross auf der Juni-Seite
des Lebacher Historischen Kalenders von 2006:
"In den ersten
beiden Nachkriegsjahren herrschten Hunger und Not, Zerstörung und Elend, Verfolgung
und Angst vor Ausweisung. Hinzu kam noch die Sorge um
den Arbeitsplatz und wie es weitergehen sollte. ...
Es ging um das Lebensnotwendigste und den Kampf um das
tägliche Brot. Da die Zuteilung von Brot
und Fett nicht ausreichte, ernährte man sich hauptsächlich
von Kartoffeln. Doch diese Zuteilung war in kurzer Zeit
aufgebraucht.
Ein typisches Essen in dieser Notzeit war die tägliche
Rappsupp, eine mit geriebenen rohen Kartoffeln verdickte
Wassersuppe.
So war man gezwungen,
mit dem Rucksack auf Hamsterfahrt zu gehen, wobei ein reger Tauschhandel
Ware gegen Ware entstand. Um das nackte Überleben
zu sichern, wurden Goldstücke, Schmuck, Bilder
und andere wertvolle Gegenstände gegen Brot, Kartoffeln,
Gemüse und so weiter eingetauscht. Bald bildete
sich auch immer mehr ein Schwarzmarkthandel heraus.
Für ein Pfund Kaffee wurden 700 bis 800 Reichsmark
gezahlt. Eine einzige Zigarette wurde mit 6 bis 10 Reichsmark
gehandelt."
Daher begann die schlimmste Hungerzeit
für die Saarländer, als Ende des Jahres
1946 die Militärregierung im Vorgriff auf künftige
Regelungen die saarländische Grenze zum übrigen
Deutschland "dicht" machte, so dass auch keine Hamsterfahrten dorthin mehr möglich waren.
Mehr über Lebensmittelkarten (auch Abbildungen) finden Sie auf der Seite Bezugsscheine im Abschnitt 3).
2) Mit dem französischen Franken
(ab 20. November 1947)
Nach der Einführung der
Frankenwährung und der damit verbundenen wirtschaftlichen
Anbindung an Frankreich konnte im Saarland plötzlich
wieder vieles gekauft werden, wovon man bis dahin nur
hatte träumen können. Wenn Freunde oder Verwandte
"aus dem Reich" (so bezeich- neten die Saarländer
noch lange Zeit das übrige Deutschland - manche Ältere sagen es heute noch scherzhaft) zu Besuch
ins Saarland kamen, wunderten diese sich oft über
die hier nun viel bessere Versorgungslage der Saarländer
gegenüber der im Bundesgebiet. Aussagen wie "Ihr
lebt ja hier wie im Schlaraffenland!" waren häufig
zu hören. Der Grund dafür lag einfach darin,
dass wir durch unsere Wirtschaftsunion mit Frankreich
an zahlreichen Vorzügen dieses Landes, das ja zu den Siegermächten des Weltkrieges
gehörte, teilhaben konnten.
"Mit der Einführung
des französischen Franken kamen große Warenmengen
aus Frankreich in das leere und warenhungrige Saarland.
Innerhalb weniger Tage konnte alles gekauft werden.
Lang entbehrte Köstlichkeiten wie Datteln, Feigen,
Apfelsinen, Obst und Gemüse wurden in ausreichenden
Mengen von Markthändlern und Gemüsegeschäften
angeboten. Vieles gab es nun ohne Lebensmittelmarken, so Eier und Käse,
Marmelade und Honig, verschiedene Konserven und Kaffee-Ersatz.
Die Preise gingen jedoch dramatisch in die Höhe.
Kostete zum Beispiel ein Pfund Brot im Oktober 1947
noch 0,55 Saar-Mark, so erhöhte sich der Preis
nach Einführung der französischen Währung
auf 40,55 Franken, was 2,03 Saar-Mark entsprach, also
fast dem Vierfachen. Schuhe und Bekleidung, Haushaltwaren
und Möbel konnten schon bald frei gekauft werden.
Die ersten aus Frankreich kommenden Waren wurden zu
überhöhten Preisen angeboten.
Die neue saarländische
Regierung unter Ministerpräsident Johannes Hoffmann
rief die Saarländer zu besonnenem Kaufverhalten
auf, um nicht auf die überhöhten Preise hereinzufallen.
Grundnahrungsmittel wie Butter, Fett und Brot gab es
weiterhin nur gegen Marken. Mit Beginn des freien Brot-
und Butterverkaufs im April 1949 waren die ärgsten
kriegsbedingten Einschränkungen im Ernährungssektor
überwunden. Bis Ende 1948 blieben die Preise noch
hoch, erst Anfang 1949 gingen sie zurück."
(Egon
Gross auf der Juni-Seite des Lebacher Historischen Kalenders
2006).
Nach der Währungsreform in den westdeutschen Besatzungszonen
am 20. Juni 1948 stieg auch dort das Warenangebot
an, und auch dort kletterten die Preise in die Höhe.
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Diese beiden Werbe-Kärtchen
(in Visitenkartengröße) zeigen, wie überschwänglich
das Warenangebot nach Einführung des Franken zum
Beispiel in Gemüseläden war.
Als
mein Vater noch in Kriegsgefangenschaft war, (siehe
Kapitel "Vati kommt heim") arbeitete
meine Mutter zeitweise in der Fruchthalle Eugen Müller in der Stummstraße
in Neunkirchen als Aushilfe. Ich ging noch nicht zur
Schule, und unsere "Tante" Gerda (Edinger),
die im selben Haus wohnte wie wir (Hüttenberg 4),
passte auf meinen Bruder Klaus und mich auf. Manchmal brachte meine Mutter einige der uns Kindern bis dato
unbekannten Südfrüchte (z. B. die oben genannten
Datteln und Feigen) mit nach Hause. Sie hatte sie von
ihrem Chef geschenkt bekommen - bei den hohen Preisen und ihrem geringen Lohn
hätte sie sie uns nicht kaufen können. (R. Freyer)

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Als weiterer Beleg dafür,
dass es den Menschen an der Saar nach Einführung
des Franken wirtschaftlich besser ging als den übrigen
Deutschen, hier ein Bericht des Fußball-Nationalspielers
Max Morlock vom 1.FC Nürnberg:
"Pfingsten 1948 fuhr
der Club ins
Saarland, um ein sogenanntes "Kompensationsspiel"
auszutragen. Der Grund war, dass man endlich das Vereinsgelände
einzäunen wollte, aber nirgends Maschendrahtzaun
bekam. Morlock war von der Reise beeindruckt: "Die Augen gingen uns fast über,
als wir ins Saarland fuhren. Da
flossen Milch und Honig markenfrei*). Bei uns daheim legten
die Hühner
immer noch keine Eier und die Fetttöpfe waren bei
den meisten hohl und leer, wenn auch der Zapf Gebhardt
alles mögliche tat. Ich kam mit Edi Schaffer zu
einem Metzgermeister ins Quartier. Der Tisch bog sich wahrhaftig unter der nahrhaften
Last. Unser Gastgeber feuerte uns immer wieder an. 'Das
wäre gelacht', sagte er, 'wenn ich es nicht fertigbrächte,
dass wir Neunkirchner morgen das Spiel gewinnen.' Immer
wieder ließ er neue Platten auftragen. Als der
Edi sich das achte Kotelett einverleibt hatte, da war
unser prächtiger Metzgermeister des Sieges seiner
Mannschaft vollends sicher. Am anderen Tag traten wir
also zum Spiel an, nicht ohne der Großmut unseres
Gastgebers noch einmal alle Ehre erwiesen zu haben.
Es waren noch keine 10 Minuten gespielt, da stolperte
Schorsch Kennemann an mir vorbei und stöhnte, nach
Luft schnappend wie ein Karpfen: 'Maxl, kriegst - du
- a - Luft?' Und was mich anging, ich hatte den hinterlistigen
Gedanken, jetzt läßt du dich bei einem Zusammenstoß
auf den Erdboden fallen, stößt einen Schrei
aus und lässt dich auf der Tragbahre hinaustragen.
Aber natürlich schlug ich den inneren Schweinehund
doch tot und machte weiter. Schließlich haben
wir auch noch gewonnen." (Quelle: http://www.glubberer.de/m/morlock__max/morlock__max.html)
*) Mit "markenfrei"
war gemeint "ohne Lebensmittelmarken". |
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3)
Mit der D-Mark
(ab 6. Juli 1959):
Ausführliche
Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Seite Der Tag X. |
Quellen:
- Helmut Grein, Dr. Alois Prediger, Wolfgang Bonaventura. Die Kreissparkasse Saarlouis - Tradition, die bewegt! Eine Region
im Brennpunkt der Geschichte 1816 - 1857 - 2007. 150 Jahre KSK Saarlouis. Saarlouis, 2007.
- 125 Jahre Währungsgeschichte an der Saar. Herausgegeben
von der Landeszentralbank im Saarland. Saarbrücken,
1984.
- Günter Scharwath. Vom Saarbrücker Groschen zur Deutschen Mark. Geldgeschichte der Sarregion. Saarbrücken 2005.
- Holger Rosenberg. Bearb.: Hanns-Ludwig Grabowski. Die deutschen Banknoten ab 1871. 15. Auflage 2005. Regenstauf 2005.
- Michael H. Schöne. Das Papiergeld im besetzten Deutschland 1945 - 1949. Regenstauf 1994.
- Lebacher Historischer Kalender
2006, Juni-Seite.
Quellen der Abbildungen auf
dieser Seite:
- Alle Münzen: (wenn nicht anders vermerkt) R. Freyer
(Münzen aus eigener Sammlung; nach dem Fotografieren
"digital gereinigt" ;-)
- Geldscheine: siehe Seite Saar-Mark-Noten.
- Werbekärtchen Neunkircher
Fruchthalle: Sammlung R. Freyer.
Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 24.01.2012
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über:
Saar-Mark-Scheine / Saar-Franken-Münzen /
Bezugsscheine (Lebensmittelkarten, Primes de régularité usw.)
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