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Ausweise und Pässe

  

 

 

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 Inhalt dieser Seite (bitte auf das gewünschte Thema klicken!)

 

1) Personalausweise

3) Führerscheine (drei)

5) Reiseheft zur Erlangung von Devisen

2) Reisepass

4) Legitimationskarte für Kaufleute usw.

6) Exkurs: Personalausweis von 1927

 

 

Einen Fahrradschein finden Sie auf der Seite Allgemeines zum Verkehr. Weitere Dokumente gibt es unter Dokumente.

 

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1) Personalausweise für saarländische Staatsbürger, Typ A und B

   

Mit dem Staatsbürgerschaftsgesetz vom 15. Juli 1948 wurde der saarländischen Bevölkerung die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen. Gleichzeitig wurde die saarländische Staatsbürgerschaft eingeführt ("Sarrois"), die die Saarländer in zwei "Klassen" einteilte.

 

 

Dementsprechend gab es auch zwei verschiedene Arten von Ausweisen.

Die einen waren rot und hatten ein A vor der Ausweisnummer. Ihre Besitzer, die so genannten "Rotpässler", waren die "echten" Saarländer, die entweder im Saarland geboren waren oder sich schon viele Jahre dort aufgehalten hatten. Bei politischen Wahlen wurde nur ihnen das Wahlrecht zugestanden, und bei ihnen waren die Zollformalitäten bei Ausreisen über die deutsche Grenze nicht so kompliziert wie bei den "Graupässlern". So nannte man diejenigen deutschen Bürger, die ins Saarland "eingewandert" waren. Sie hatten kein Wahlrecht und erhielten einen grauen Ausweis mit einem B vor der Nummer. Ihnen konnte die Aufenthaltsberechtigung im Saarland bei "Störung wichtiger Belange des Saarlandes" entzogen werden.

                 

Der rote Ausweis wurde zur Verfügung gestellt von Gerhard Becker, Riegelsberg, der graue von Hansi Weber, Schwarzenholz.

 

 

Hier ein älteres Personalausweis-Exemplar (ausgestellt 1948):

 

 

Einige Bemerkungen zu dem roten Ausweis (zur Verfügung gestellt von Karl Abel, Rohrbach):

 

1) Der vorgedruckte Text ist durchgehend zweisprachig, die von Hand eingetragenen Angaben sind aber nur in Deutsch.

2) Im Unterdruck auf Vorder- und Rückseite werden die Worte "REGIERUNG DES SAARLANDES" (nur in Deutsch) endlos wiederholt. Ein solcher Unterdruck soll Fälschungen erschweren.

3) Auf der 2. Seite ist die Rubrik "Staatsangehörigkeit/Nationalité" nicht ausgefüllt (vielleicht weil sie auf der Vorderseite schon vermerkt ist?)

4) Man beachte, dass es damals auf dem Personalausweis schon Fingerabdrücke des Inhabers gab. In Spanien war dies während der Franco-Diktatur ebenfalls üblich, und die jetzt beabsichtigte Einführung in Deutschland wird aus Datenschutzgründen heftig diskutiert.

5) Die Unterschrift des Ministers auf der mittleren Seite ist in Prägedruck ausgeführt, es ist die von Innenminister Edgar Hector. Die Inschrift des Siegels lautet: "Regierung des Saarlandes - Ministerium des Innern" und "L.P.P." (= Landespolizeipräsident).

6) In dem Stempel auf der letzten Seite des ersten Ausweises sind das Saarlandwappen und eine Inschrift zu erkennen, von der im Original nur "Der Landespolizeipräsident" zu entziffern ist.

 

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2) Reisepass für Saarländer (auf französischem Ausweispapier)

 

Für Auslandsreisen benötigte man einen Reisepass. Diesen erhielten aber nur Saarländer, die auch die saarländische Staatsbürgerschaft besaßen, also im Besitz eines roten Personalausweises waren (siehe oben unter Punkt 1).

 

Wolfgang Frieske aus Neunkirchen ist vom selben Jahrgang wie ich und wir haben in derselben Schule (Krebsberggymnasium Neunkirchen) 1962 das Abitur gemacht, allerdings in verschiedenen Klassen. Er war wie ich später Lehrer und hat ebenfalls an der Gestaltung der Homepage seiner Schule mitgewirkt. Wolfgang hat mir freundlicherweise diesen Reisepass seiner Mutter Anna Frieske zur Veröffentlichung auf dieser Webseite zugemailt. Er war auf dem Pass seiner Mutter mit eingetragen (3. Blatt) und brauchte deshalb keinen eigenen Kinderreiseausweis (ein solcher ist hier abgebildet). Die Staatsangehörigkeit ist - wie damals üblich - als "Sarrois" angegeben. Der Stempeltext auf dem 2. Blatt bedeutet "Dieser Pass gestattet seinem Inhaber die Einreise nach Frankreich." Das mehrfach abgedruckte Siegel trägt die Inschrift "Consulat de France, Sarrebruck". Auf dem letzten Blatt sieht man, dass die Gebühren für die Ausstellung des Passes wohl 400 Frs. betragen hatten. Über der Unterschrift sieht man einen Stempel "Pour le Consul Général de France en Sarre, l'Attaché de Consulat".

 

Das "HINWEIS"-Blatt stammt aus dem Pass von Norbert König, geb. in Altenwald, jetzt wohnhaft in Bad Soden im Taunus.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

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3a) Saarländischer Führerschein von 1950

 

Dieser 1950 ausgestellte Führerschein gehörte Frau Mathilde Berger, die wir auf der Seite Motorräder auf ihrem Motorrad und mit ihrem Dienstwagen sehen können (einem 4 CV Crèmeschnittchen mit OE9-Nummer). Ihr Sohn Dieter Berger, Bexbach, hat den Ausweis zur Verfügung gestellt.

 

Er schreibt, dass seine Mutter damals als Biohelferin berufstätig war. Ihr Arbeitsbereich erstreckte sich über das gesamte Kreisgebiet Homburg, und sie war dort für die für künstliche Besamung von Kühen zuständig. Die Arbeit der damaligen Biohelferinnen wird heute von Tierärzten durchgeführt.

 

Ihr Tagesablauf sah so aus, dass sie jeden Morgen früh zur Bahnstation Bexbach fuhr, um dort Expressgut abzuholen. Darin befand sich ein Thermosbehälter mit dem Samen der Bullen, die in Saarbrücken in der Landeszuchtanstalt gehalten wurden. Anschließend fuhr sie zu den Bauern, die einen entsprechenden Bedarf angemeldet hatten, und führte die Besamung der Kühe aus - und das bei jedem Wetter!

 

 

 

 

3b) Ein späteres Führerschein-Exemplar (1955 ausgestellt für Klasse 1, 1958 erweitert auf Klasse 3)

  

 

Zur Verfügung gestellt von Gerhard Becker, Riegelsberg.

 

 

3c) Führerschein, ausgestellt 1956; vierseitig; v.l.n.r.: Seite 1, 2 und 3 (Seite 4 ist leer).

 

   

 

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4) Saarländische Legitimationskarte für Kaufleute usw.                                                        

 

 

 

 

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5) Reiseheft zur Erlangung von Reisedevisen bei Reisen ins "Ausland"

 

Wenn man nach der politischen, aber vor der wirtschaftlichen Rückgliederung an die BRD ins Ausland

(meistens nach Deutschland) reisen wollte und dafür Devisen (sprich DM) benötigte, musste man diese in einem

solchen Reiseheft eintragen lassen und es zusammen mit seinem Bundespersonalausweis (den es ja seit 1.1.1957 gab)

an der Grenze vorlegen. Bei der Rückkehr musste man noch übrige Devisen am Zoll oder innerhalb einer Woche bei einer Bank zurückgeben.

 

 

 

 

 

 

 

6)  E X K U R S - aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg

 

Obwohl er nicht in die eigentliche Berichtszeit dieser Webseite passt, hier ein

Personalausweis von 1927

(zur Verfügung gestellt von Werner Schäfer, Kleinblittersdorf)

 

 

 

 

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Weitere Dokumente aus der Zeit von 1945 bis 1959 finden Sie im Kapitel Dokumente sowie unter

 

Kfz-Kennzeichen (Versuchswagen-Zulassung, Kraftfahrzeugbriefe) und Verkehr (Fahrradschein).

 

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Seite zuletzt bearbeitet am 20.05.2010                          

 

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