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1) Personalausweise für saarländische Staatsbürger,
Typ A und B
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Mit dem Staatsbürgerschaftsgesetz
vom 15. Juli 1948 wurde der saarländischen
Bevölkerung die deutsche Staatsangehörigkeit
entzogen. Gleichzeitig wurde die saarländische
Staatsbürgerschaft eingeführt
("Sarrois"), die die
Saarländer in zwei "Klassen"
einteilte.
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Dementsprechend gab
es auch zwei verschiedene Arten von Ausweisen.
Die einen waren rot und hatten ein A vor der Ausweisnummer.
Ihre Besitzer, die so genannten "Rotpässler", waren die
"echten" Saarländer, die
entweder im Saarland geboren waren oder
sich schon viele Jahre dort aufgehalten
hatten. Bei politischen Wahlen wurde nur
ihnen das Wahlrecht zugestanden, und
bei ihnen waren die Zollformalitäten
bei Ausreisen über die deutsche Grenze
nicht so kompliziert wie bei den "Graupässlern". So nannte
man diejenigen deutschen Bürger, die
ins Saarland "eingewandert" waren.
Sie hatten kein Wahlrecht und erhielten
einen grauen Ausweis mit einem
B vor der Nummer.
Ihnen konnte die Aufenthaltsberechtigung
im Saarland bei "Störung wichtiger
Belange des Saarlandes" entzogen werden.
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Der rote Ausweis wurde zur
Verfügung gestellt von Gerhard Becker, Riegelsberg,
der graue von Hansi Weber, Schwarzenholz.
Hier ein älteres Personalausweis-Exemplar
(ausgestellt 1948):

Einige Bemerkungen zu dem roten
Ausweis (zur Verfügung gestellt von Karl Abel, Rohrbach):
1) Der vorgedruckte Text ist
durchgehend zweisprachig, die von Hand eingetragenen
Angaben sind aber nur in Deutsch.
2) Im Unterdruck auf Vorder- und Rückseite werden die
Worte "REGIERUNG DES SAARLANDES" (nur in Deutsch)
endlos wiederholt. Ein solcher Unterdruck soll Fälschungen
erschweren.
3) Auf der 2. Seite ist die Rubrik
"Staatsangehörigkeit/Nationalité" nicht ausgefüllt
(vielleicht weil sie auf der Vorderseite schon vermerkt
ist?)
4) Man beachte, dass es damals
auf dem Personalausweis schon Fingerabdrücke des Inhabers gab. In Spanien war dies während
der Franco-Diktatur ebenfalls üblich, und die jetzt
beabsichtigte Einführung in Deutschland wird aus
Datenschutzgründen heftig diskutiert.
5) Die Unterschrift des Ministers auf der mittleren Seite ist
in Prägedruck ausgeführt, es ist die von Innenminister
Edgar Hector. Die Inschrift des Siegels
lautet: "Regierung des Saarlandes - Ministerium
des Innern" und "L.P.P." (= Landespolizeipräsident).
6) In dem Stempel auf der letzten
Seite des ersten Ausweises sind das Saarlandwappen und
eine Inschrift zu erkennen, von der im Original nur
"Der Landespolizeipräsident" zu entziffern
ist.
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2)
Reisepass
für Saarländer (auf französischem Ausweispapier)
Für Auslandsreisen benötigte
man einen Reisepass. Diesen erhielten aber nur Saarländer,
die auch die saarländische Staatsbürgerschaft
besaßen, also im Besitz eines roten Personalausweises
waren (siehe oben unter Punkt 1).
Wolfgang Frieske aus Neunkirchen ist vom selben
Jahrgang wie ich und wir haben in derselben Schule (Krebsberggymnasium
Neunkirchen) 1962 das Abitur gemacht, allerdings in
verschiedenen Klassen. Er war wie ich später Lehrer
und hat ebenfalls an der Gestaltung der Homepage seiner
Schule mitgewirkt. Wolfgang hat mir freundlicherweise
diesen Reisepass seiner Mutter Anna Frieske zur Veröffentlichung
auf dieser Webseite zugemailt. Er war auf dem Pass seiner
Mutter mit eingetragen (3. Blatt) und brauchte deshalb
keinen eigenen Kinderreiseausweis (ein solcher ist hier abgebildet). Die Staatsangehörigkeit
ist - wie damals üblich - als "Sarrois" angegeben. Der Stempeltext auf dem
2. Blatt bedeutet "Dieser Pass gestattet seinem
Inhaber die Einreise nach Frankreich." Das mehrfach
abgedruckte Siegel trägt die Inschrift "Consulat
de France, Sarrebruck". Auf dem letzten Blatt sieht
man, dass die Gebühren für die Ausstellung
des Passes wohl 400 Frs. betragen hatten. Über
der Unterschrift sieht man einen Stempel "Pour
le Consul Général de France en Sarre,
l'Attaché de Consulat".
Das "HINWEIS"-Blatt
stammt aus dem Pass von Norbert König, geb. in
Altenwald, jetzt wohnhaft in Bad Soden im Taunus.
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3a)
Saarländischer Führerschein von 1950
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Dieser 1950 ausgestellte
Führerschein gehörte Frau Mathilde
Berger, die wir auf der Seite Motorräder
auf ihrem Motorrad und mit ihrem
Dienstwagen sehen können (einem 4 CV
Crèmeschnittchen mit OE9-Nummer).
Ihr Sohn Dieter Berger, Bexbach, hat den
Ausweis zur Verfügung gestellt.
Er schreibt, dass
seine Mutter damals als Biohelferin berufstätig
war. Ihr Arbeitsbereich erstreckte sich
über das gesamte Kreisgebiet Homburg,
und sie war dort für die für künstliche
Besamung
von Kühen zuständig. Die Arbeit
der damaligen Biohelferinnen wird heute
von Tierärzten durchgeführt.
Ihr Tagesablauf sah
so aus, dass sie jeden Morgen früh
zur Bahnstation Bexbach fuhr, um dort Expressgut
abzuholen. Darin befand sich ein Thermosbehälter
mit dem Samen der Bullen, die in Saarbrücken
in der Landeszuchtanstalt gehalten wurden.
Anschließend fuhr sie zu den Bauern,
die einen entsprechenden Bedarf angemeldet
hatten, und führte die Besamung der
Kühe aus - und das bei jedem Wetter! |

3b) Ein späteres Führerschein-Exemplar
(1955 ausgestellt
für Klasse 1, 1958 erweitert auf Klasse 3)


Zur Verfügung gestellt
von Gerhard Becker, Riegelsberg.
3c) Führerschein,
ausgestellt 1956;
vierseitig; v.l.n.r.: Seite 1, 2 und 3 (Seite 4 ist
leer).

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4) Saarländische Legitimationskarte für Kaufleute usw.

 
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5)
Reiseheft
zur Erlangung
von Reisedevisen bei Reisen ins "Ausland"
Wenn man nach der politischen,
aber vor der wirtschaftlichen Rückgliederung an
die BRD ins Ausland
(meistens nach Deutschland) reisen
wollte und dafür Devisen (sprich DM) benötigte,
musste man diese in einem
solchen Reiseheft eintragen lassen
und es zusammen mit seinem Bundespersonalausweis (den
es ja seit 1.1.1957 gab)
an der Grenze vorlegen. Bei der
Rückkehr musste man noch übrige Devisen am
Zoll oder innerhalb einer Woche bei einer Bank zurückgeben.


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