oben 

            www.saar-nostalgie.de - SAARSTATUT und Volksbefragung 1955                                        Avec traduction française


 

2) Volksbefragung

 

 

über das Saarstatut am 23. Oktober 1955

 

 

und Abstimmungskampf

 

 

 

2) Consultation populaire et combat acharné

 

lors du référendum sur le statut de la Sarre, le 23 octobre 1955.

 

(Infos über diesen und andere Aufkleber

finden Sie hier.)


   

Wie auf der Seite 1) Das Saarstatut dargelegt, hatten Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Ministerpräsident Pierre Mendès- France das Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über das Statut der Saar (kurz Saarstatut) ausgehandelt und am 23.10.1954 unterzeichnet. Es sah im Wesentlichen eine Europäisierung des Saarlandes vor, das unter Beibehaltung der Wirtschaftsunion mit Frankreich zu einem supranationa- len (außerstaatlichen) Territorium werden sollte. Es wäre außerdem zunächst Sitz der Montanunion geworden und hätte später weitere europäische Behörden beherbergen sollen. Damit hätte es sich zum ersten Baustein einer künftigen europäischen Staatengemeinschaft entwickeln können.

 

 L'accord entre le gouvernement de la République Fédérale d'Allemagne et la République Française sur le statut de la Sarre ("Saarstatut") fut signé par le Chancelier allemand Adenauer et le Premier Ministre français Pierre Mendès- France le 23 Octobre 1954. Cet accord prévoyait essentiellement une européanisation du pays de la Sarre qui, tout en gardant l'union économique avec la France, devenait un territoire supranational et accueillait différentes administrations européennes. La Sarre devait ainsi remplir la fonction d'un élément constitutif d'une communauté future d'Etats européens.

Vous trouvez la suite des textes en langue française tout en bas de cette page.

 

Einzelheiten über diese Vorgänge und die politischen Zusammenhänge finden Sie auf der Seite Saarstatut. Sie können dort nachlesen:

A) Wie es zum Saarstatut gekommen war,    B) was bei Annahme des Statuts aus dem Saarland hätte werden sollen und

C) den vollständigen Wortlaut des Statuts. 

 

 

Als Voraussetzung für das Inkrafttreten des Saarstatuts war in Artikel I festgelegt, dass es zunächst im Wege einer Volksabstimmung gebilligt werden musste. Hierfür erließ der Landtag ein Gesetz:

  

 

a) Das Gesetz

 

"betreffend die Durchführung der Volksbefragung" (VBG) wurde am 8. Juli 1955 in Kraft gesetzt [1]. Es regelte sämtliche Einzelheiten der Volksbefragung und legte u.a. fest, dass sie allgemein, gleich, geheim und frei war. Es enthielt Anordnungen über das Stimmrecht und die Stimmbezirke, die Stimmlisten, Auszählungsmodi, Feststellung der Ergebnisse u.v.m.

 

Auch über den Abstimmungskampf ergingen ausführliche Regelungen, zum Bsp. über die Presse, Flugblätter, Aufschriften und Plakate (§§ 27 bis 29). Verboten wurden z.B. Lautsprecher auf öffentlichen Plätzen und Straßen (§ 30) sowie jegliche öffentliche politische Versammlungen und politische Aufzüge unter freiem Himmel (§ 32): Sie mussten in geeigneten Räumen oder Hallen abgehalten werden. Rundfunk und Fernsehen durften keiner Partei Sendezeit zur Verfügung stellen, und eigene Berichte der Sender über den Ablauf des Abstimmungskampfes mussten neutral sein (§ 31).

 

[1] Veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes 1955, Seiten 1024 ff. (>> Archiv der Amtsblätter)

 

Mit welchen "Mitteln" der Abstimmungskampf geführt wurde, können Sie auf folgenden Seiten verfolgen:

Aufkleber und Zettel, Flugblätter, Karikaturen, Plakate, Verse, Zeitungen und Zeitungsartikel, Tumulte bei Kundgebungen.

 

(Foto)

 

b) Dreimonatsfrist:

 

Die politischen Parteien wurden genauso wie die Vereine, Zeitungen und öffentlichen Versammlungen drei Monate vor dem Abstimmungstag nach den Bestimmungen des Saarstatuts (Abschnitte VI und X) von jeglicher Genehmigungspflicht befreit. Das dafür notwendige neue Vereins-, Versammlungs- und Pressegesetz trat ebenfalls am 8. Juli 1955 in Kraft. Dadurch konnten bisher verbotene (DPS) oder nicht zugelassene Parteien (CDU-Saar, DSP usw.) unzensiert an die Öffentlichkeit treten. Wegen der kurzen Zeitspanne bis zur Abstimmung mussten die neuen Parteien sich in aller Eile organisieren, Mittel zur Finanzierung ihrer Aktivitäten besorgen und geeignete Presseorgane aus dem Boden stampfen. Die damals bestehenden europäischen Organisationen (s. Tabelle unten) wurden hinsichtlich der Benutzung von Plakatanschlagtafeln wie politische Parteien angesehen (Amtsblatt vom 25. Juli 1955, Seite 1053 von 1955). Am 3. September schlossen sich CDU-Saar, DSP und DPS zum Deutschen Heimatbund zusammen, um gemeinsam und mit vereinten Kräften gegen die Annahme des Saarstatuts zu kämpfen (lesen Sie hierzu den Zeitungsartikel "Deutscher Heimatbund" auf unserer Seite Zeitungen).

 

Das Bild wurde 1955 auf der Straße von St. Ingbert nach Ensheim etwa in Höhe Assweiler aufgenommen. Separatisten nannte man die Ja- Sager, weil durch die Annahme des Saarstatuts das Saarland weiterhin selbstständig und dadurch von Deutschland abgetrennt geblieben wäre. (Foto: Gerd Schulthess)

 

 

 

Die am Abstimmungskampf teilnehmenden Parteien und ihre Vorsitzenden

 

 

F Ü R  das Saarstatut waren:

 

CVP (Christliche Volkspartei des Saarlandes); Johannes          Hoffmann

 

SPS (Sozialdemokratische Partei des Saarlandes); Richard Kirn 

 

sowie kleinere bzw. Splitterparteien:

 

FDP    (Freie Deutsche Partei; Info: letztes Bild Seite Plakate!).

UAPS (Unabhängige Arbeiterpartei Saar)

CSU-Saar (Christlich-Soziale Union; Info siehe hier.)

 

Europäische Organisationen (siehe Absatz über dieser Tabelle)

         (sie waren keine Parteien)

EU (Europa-Union)

NEI (Nouvelles Équipes Internationales oder Gruppe Neues Europa)

Die Europa-Bewegung des Saarlandes setzte sich mit Hilfe großformatiger Zeitungsanzeigen für das Saarstatut ein. 

 

GEGEN das Saarstatut kämpften:

  

a) Die drei Heimatbundparteien, die erst ab 8. Juli 1955 zugelassen

    worden waren:

  

 

CDU-Saar (Christlich-Demokratische Union Saar); Dr. Hubert Ney

 

DSP (Deutsche Sozialdemokratische Partei); Kurt Conrad

 

DPS (Demokratische Partei Saar); Dr.Heinrich Schneider 

  

 

b) Die anderen "Neinsager"-Parteien:

 

KP bzw. KPS (Kommunistische Partei, Landesverband Saar);

                                                                                 (Fritz Bäsel)

 

DDU (Deutsche Demokratische Union, linksgerichtet).

 

 

Eine Darstellung aller im Saarstaat tätigen Parteien, ihrer Zielrichtung und ihres Werdegangs finden Sie auf der Seite Politische Parteien.

 

 

c) Der eigentliche Abstimmungskampf

 

begann offiziell am 23. Juli 1955 und wurde, wie später die Abstimmung selbst, von einer Kommission der WEU überwacht, nämlich der "Europäischen Kommission für das Saar-Referendum".

 

Alle Parteivorsitzenden, sämtliche Herausgeber von Zeitungen und anderen Druckerzeugnissen sowie alle Redner bei Kundgebungen mussten Personen sein, die zur Teilnahme an der Volksbefragung berechtigt (also Stimmberechtigte) waren. Sämtliche Druckstücke, die verteilt oder aufgehängt wurden, mussten im Saarland gedruckt worden sein und Angaben über den Herausgeber und die Herstellerfirma enthalten. Mit diesen Maßnahmen wollte man eine Beeinflussung des Abstimmungskampfs durch Wahlpropaganda aus dem Ausland, besonders der Bundesrepublik, verhindern. Zahlreiches Propagandamaterial erreichte die saarländische Bevölkerung aber trotz aller Verbote: Sie wurden über die deutsch-saarländische Grenze geschmuggelt und heimlich verteilt.

 

Der Abstimmungskampf verlief sehr leidenschaftlich. Es kam zu einem verbissenen Gefecht zwischen den Ja- und Nein-Sagern, das mit Hilfe von Plakaten, Flugblättern und Aufklebern aller Art und Anzeigen in den verschiedenen Presseorganen sowie bei Abstimmungs- kundgebungen ausgetragen wurde.

 

In den Zeitungen und Sonderblättern lieferten sich die Parteien eine regelrechte journalistische "Schlammschlacht" und schreckten nicht vor Verunglimpfungen und Beleidigungen zurück. Eine ausführliche Aufstellung aller Zeitungen und Sonderblätter, die am Abstimmungskampf teilnahmen, mit den Original-Titelzeilen und weiteren Einzelheiten über die Blätter finden Sie unter Zeitungen.

 

Beide Lager waren nicht zimperlich in der Wahl ihrer Mittel: Die Ja-Sager wurden als Separatisten beschimpft, während Heinrich Schneider (DPS) und die Vorsitzenden der anderen Neinsager-Parteien als Nationalisten oder sogar als Nazis bezeichnet wurden. Beide Seiten leisteten sich Ungerechtigkeiten und Entgleisungen, übertrieben oft maßlos und scheuten auch nicht davor zurück, Plakate und Klebezettel des jeweiligen Gegners zu übermalen, zu überkleben oder abzureißen (siehe Bild rechts und Text unten; weitere Infos auf der Seite Plakate).

 

Bei vielen Kundgebungen kam es zu schweren Auseinandersetzungen zwischen den beiden Lagern und heftigen Angriffen auf die Gegner des Statuts einerseits und auf Ministerpräsident Hoffmann und seine Regierung andererseits (siehe Seite Tumulte).

 

     Zum Bild rechts:

       (Textausschnitt und Bild aus Saarbrücker Zeitung, Oktober 1955)

 

 

 

d) Zweigeteiltes Land:

 

Der Abstimmungskampf ging mitten durch Familien, Freundeskreise, Vereine, Dörfer und Gemeinden hindurch und trieb einen Keil zwischen die Menschen.

(Text)

Die "Verfeindung" innerhalb der Bevölkerung ging so weit, dass Nein-Sager z.B. nicht mehr in Läden und Geschäfte zum Einkaufen gingen, die von Ja-Sagern geführt wurden - und umgekehrt. Ebenso mied man nun plötzlich Lokale und Kneipen, deren Besitzer politisch auf der "anderen Seite" standen. Um Streitigkeiten von vornherein aus dem Weg zu gehen, lud man zu Geburtstags- oder anderen Feiern bestimmte Familienmitglieder nicht mehr ein, nur weil man von ihnen wusste, dass sie zur "gegnerischen" Gruppe gehörten.

 

Gerd Schulthess, dessen Mutter in der CVP tätig war, berichtet über folgendes Erlebnis. Am 22. Oktober, dem Vortag der Abstimmung, sollte im Karlsbergsaal in St. Ingbert eine Großkundgebung mit den Vorsitzenden der drei Heimatbundparteien beginnen: Heinrich Schneider (DPS), Hubert Ney (CDU-Saar) und Kurt Conrad (DSP). Schulthess saß mit zwei Freunden am Rande der 4. oder 5. Reihe. Als der ebenfalls dort anwesende Hermann Peter Barth von der CDU den ihm bekannten Statutsbefürworter erblickte, forderte er ihn mit barschen Worten auf, ihm den Stuhl zu geben, auf dem er saß: "Für Separatisten und Vaterlandsverräter haben wir hier keinen Platz!" Was blieb dem damals kaum 20-Jährigen anderes übrig, als den Stuhl zu räumen. Er hockte sich am Boden auf seinen Mantel, hörte aufmerksam den Rednern zu und schoss weiter seine Fotos.

 

Mit welcher Inbrunst der Kampf von der ganzen Bevölkerung mitgetragen wurde und welche Auswirkungen er auf das Leben der Menschen während dieser Zeit hatte, beschreibt der folgende Ausschnitt aus Werner Reinerts Roman "Der Dicke muss weg", Dillingen 1980, Seite 137f:

 

 

Armin Schlicker schreibt über den Abstimmungskampf auf der Internetseite des Historischen Vereins der Stadt Neunkirchen (www.hvsn.de):

 

"Die jahrelang aufgestaute Wut über Annexionsversuche, Bevormundung, Bespitzelung, Vorenthaltung demokratischer Rechte und Abschottung von der Bundesrepublik brach jetzt explosionsartig aus. Die Bevölkerung war auch deshalb so gegen Hoffmann aufgebracht, weil dieser die Zustimmung der Bundesregierung und des Bundestages zum Saarabkommen so interpretierte, als ob damit alles, was vorher an der Saar geschehen sei, eine Rechtfertigung gefunden habe. Auf der prodeutschen Seite bestand die Sorge, eine Annahme des Statuts könne die Trennung der Saar von Deutschland auf unabsehbare Zeit zementieren. (...)

 

Die Radikalisierung des Abstimmungskampfes war das Ergebnis der 10-jährigen Freiheitsunterdrückung an der Saar. Die neuen Möglichkeiten der freien Meinungsäußerung in Wort und Schrift wurden extensiv ausgenutzt. Dabei spielten der Vorsitzende der DPS, Dr. Heinrich Schneider, und seine Zeitung Deutsche Saar eine herausragende Rolle. Seine Veranstaltungen waren am besten besucht, da er die härtesten verbalen Attacken führte, die oft auch unter die Gürtellinie gingen. Wahlveranstaltungen heute sind dagegen die reinsten Kaffeekränzchen."

 


 

 Was am Abend des Abstimmungstags und an den Tagen und Monaten danach im Saarland geschah, lesen Sie bitte auf der Seite  Ergebnisse und Folgen.

 


 

 

Der Konflikt zwischen Bundes-CDU und Saar-CDU

 

Ein brisanter Aspekt in diesem Abstimmungskampf ergab sich aus der Tatsache, dass Bundeskanzler Konrad Adenauer - der ja das Saar- statut zusammen mit Pierre Mendès-France in Paris erarbeitet hatte - mit seiner Bundes-CDU natürlich  f ü r  das Statut war und deshalb die Bürger an der Saar dazu aufforderte, es zu billigen. Auf Plakaten rief sein Konterfei ihnen zu: "Ja zum Saarstatut" (siehe Abb. oben!). In einer Rede am 2.9.1955 in Bochum sagte er, er verstehe zwar, dass die Saarländer gerne Johannes Hoffmann und seine Regierung loswerden wollten, aber gerade deshalb sollten sie nun dem Statut zustimmen. Anschließend könnten sie einen neuen Landtag wählen, der dann eine neue Regierung (ohne JoHo!) bilden werde.

 

Die Saar-CDU dagegen hatte am 7. August 1955 in ihrer Gründungs- versammlung unter Dr. Hubert Ney einstimmig beschlossen, gegen das Statut zu kämpfen. So kam es, dass sich die bundesdeutsche CDU und ihr Parteichef Dr. Adenauer von der Haltung ihrer Schwesterpartei im Saarland distanzieren musste.

 

Lesen Sie dazu hier einen Zei- tungsartikel aus der AZ Mainz.

 

<   Karikatur: Abendpost v. 19.9.1955

 


 

 

War es eine "Volksabstimmung" oder eine "Volksbefragung"?

 

Wenn man über das Referendum von 1955 hört oder liest, findet man mal die eine, mal die andere Bezeichnung dafür. In den meisten Abhandlungen über diesen Abschnitt der Saargeschichte wird der Begriff "Volksbefragung" verwendet, aber auch "Volksabstimmung" trifft man häufig an. Welche Bezeichnung ist die "richtige", und gibt es Unterschiede zwischen den beiden?

 

Von der Wortbedeutung her kann man ableiten: Wenn die Wahlberechtigten sich für eine von zwei oder mehr Alternativen entscheiden sollen, lässt man sie darüber abstimmen, wie bei der Volksabstimmung 1935: Beibehaltung des Status quo, Vereinigung mit Frankreich oder Vereinigung mit Deutschland. Damit war festgelegt, was bei der Annahme der einzelnen Punkte zu geschehen hatte.

 

Etwas anderes ist es, wenn man die Menschen nur nach ihrer Meinung zu einem bestimmten Sachverhalt befragt, wie 1955: Auf die Frage "Billigen Sie das ... Statut für das Saarland?" musste man sich mit seinem Kreuz für Ja oder Nein entscheiden. Demnach war das Referendum von 1955 eine Volksbefragung.

 

So erließ denn auch die Saarregierung im Juli 1955 ein "Gesetz betreffend die Durchführung der Volksbefragung" (siehe ganz oben unter a), und auch auf dem offiziellen Stimmzettel zum Referendum war aufgedruckt: "Stimmzettel für die Volksbefragung über das europäische Statut für das Saarland" (siehe Abbildung weiter unten!).

 

Eine gewisse Verwirrung schafft allerdings die Tatsache, dass in der damals gültigen Verfassung des Saarlandes, die am 15. Dezember 1947 in Kraft getreten war, eine Volksbefragung gar nicht vorgesehen war. Der Artikel 65 spricht von "Wahlen und Volksabstimmungen" (in der französischsprachigen Fassung heißt es "élections et référendums"; ABl. d. Saarlandes Nr. 67 - 1947, S. 1085). Auch in der nach 1955 mehrfach geänderten Fassung geht es nur um Volksabstimmungen bzw. Volksentscheide.

 

Und auch im Text des Saarstatuts vom 23. Oktober 1954 tritt der Begriff "Volksbefragung" nicht auf. Im Artikel I ist festgelegt: "Nachdem das Statut im Wege einer Volksabstimmung gebilligt worden ist, kann es bis zum Abschluss eines Friedensvertrages nicht mehr in Frage gestellt werden". Auch in mehreren darauf folgenden Artikeln des Abkommens ist immer nur von einer Volksabstimmung die Rede.

 

In den Gesetzen der heutigen Bundesrepublik Deutschland gibt es weder den Begriff der Volksbefragung noch den der Volksabstimmung. Im Grundgesetz ist nur ein Volksentscheid vorgesehen, und zwar bei einer Neugliederung des Bundesgebiets, also beispielsweise bei Grenzveränderungen eines deutschen Bundeslandes (Artikel 29), sowie zur Verfassungsablösung (Artikel 146). Auch in den Verfassungen der Bundesländer werden nur die Begriffe Volksbegehren und Volksentscheid verwendet.

 

In der Verfassung Oesterreichs gibt es folgende Festlegung: Eine Volksbefragung ist ein unverbindliches Referendum. Sie ist konsultativ, d.h., das Parlament ist nicht an ihr Ergebnis gebunden (es hat allerdings dort bisher noch nie eine Volksbefragung stattgefunden). Im Gegensatz dazu ist hier eine Volksabstimmung verbindlich.

 

Fazit: Obgleich sowohl in der Saar-Verfassung als auch im Saarstatut selbst nur eine Volksabstimmung vorgesehen war, war das Referendum vom Wesen her eher eine Volksbefragung.

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So sah der

 

Original-

 

Stimmzettel

 

für die Volks-

 

befragung aus

 

 


 

 

Auf den folgenden Seiten

 

finden Sie umfangreiches Propagandamaterial aus dem Abstimmungskampf von 1955, Plakate, Handzettel, Flugblätter, Aufkleber usw., von denen ich damals selbst - ich war gerade 13 Jahre alt - zahlreiche Exemplare in den Straßen meiner Heimatstadt Neunkirchen aufgesammelt oder von Wänden und Laternenpfosten abgezogen hatte. Zusammen mit Zeitungsausschnitten habe ich sie damals in drei alte Schulhefte eingeklebt (s. Foto unten) und jahrzehntelang aufbewahrt, bis ich mich 2007, anlässlich der 50-Jahrfeier des Bundeslandes Saar, dazu entschloss, die interessantesten davon ins Internet zu stellen. Daher sind die meisten der auf den folgenden Seiten gezeigten Dokumente aus meiner Sammlung (Ausnahmen - hauptsächlich Plakate - sind durch Quellenangaben gesondert gekennzeichnet). Einige Stücke stammen auch aus der Sammlung von Wilhelm Mäs, Riegelsberg, die er mir freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.

Ich habe die Dokumente bewusst nicht nach "Ja- und Nein-Parteien" getrennt, sondern sie nach Themen sortiert.

Was am Abend des Abstimmungstags und an den Tagen und Monaten danach im Saarland geschah, lesen Sie bitte auf der Seite 10) Ergebnisse und Folgen.

 

 

 

 

Voici le texte de ce chapitre en lange française:  

 

a) Le 8 juillet 1955, la loi concernant l'organisation de la consultation populaire entra en vigueur. Cette loi réglementait tous les détails du Reférendum et reposait sur le principe qu'il devait être général, uniforme, secret et libre. 

 

La campagne électorale était également réglementée, par exemple en ce qui concernait la presse, les tracts, les inscriptions et les affiches (§§ 27 à 29). Les haut-parleurs sur les places publiques et dans les rues étaient interdits (§ 30), les réunions publiques politiques en plein air l'étaient aussi (§ 32), elles devaient se tenir dans des locaux ou des salles appropriés. La radio et la télévision ne devaient donner un temps d'antenne à aucun parti politique. Leurs informations sur le déroulement de la campagne électorale devaient respecter le principe de neutralité (§ 31).

 

b) Trois mois avant le jour du scrutin, les partis politiques ainsi que les associations, les journaux et les réunions publiques furent libérés de l'obligation de solliciter une autorisation préalable, conformément au statut de la Sarre (§VI et X). Ainsi des partis interdits (DPS) ou non admis jusque-là (CDU-Saar) purent, sans censure, se montrer en public. Du fait de cette période très courte jusqu'au reférendum, les nouveaux partis durent en toute hâte trouver les moyens pour financer leurs activités et créer des organes de presse appropriés.

 

Pour l'utilisation des panneaux d'affichage, les organisations européennes de l'époque (voir le tableau plus bas) furent considérées comme des partis politiques.

 

c) La vraie campagne électorale du référendum commença officiellement le 23 juillet 1955. Elle fut contrôlée, ainsi que le vote lui-même, par une commission de l'U.E.O (Commission européenne pour le référendum en Sarre).

 

Tous les chefs de partis, tous les directeurs de journaux et les éditeurs d'autres publications, tous les orateurs dans les réunions publiques devaient obligatoirement être autorisés à participer au reférendum, donc avoir le droit de vote. Tous les tracts et toutes les affiches devaient être imprimés en Sarre et devaient comporter la mention de l'éditeur et de l'imprimeur. On pensait par ces mesures éviter l'influence d'une propagande électorale de l'étranger sur la campagne du référendum, surtout de la part de la République Fédérale d'Allemagne. Malgré tout, une grande quantité de matériel de propagnade passa clandestinement la frontière entre la Sarre et l'Allemagne et fut distribuée à la population.

Cette campagne électorale se déroula dans un climat passionné entre ceux qui acceptaient le statut de la Sarre et ceux qui le refusaient. Elle se fit à l'aide d'affiches (> Plakate), de tracts (> Flugblätter) et d'autocollants (>Aufkleber) de toutes sortes, mais aussi par des annonces dans la presse et des manifestations publiques. Les partis, n'ayant pas peur de recourir aux insultes et aux injures, se livrèrent dans les journaux et les tracts à des coups bas, ignobles et sordides. Les deux camps firent campagne en usant d'insultes faciles et primaires: les uns traitèrent les partisans du statut de séparatistes, les autres traitèrent les opposants au statut de nationalistes, ou même de nazis. Ils se permirent ainsi des outrages et des dérapages sans aucune limite, allant jusqu'à abîmer les affiches et les autocollants de leur adversaire en les recouvrant de peinture, en les déchirant ou en les recouvrant d'un autre texte. Les réunions publiques des deux camps donnèrent lieu à de graves conflits entre, d'un côté, les opposants au statut et de l'autre le Premier Ministre Hoffmann et son gouvernement (voir le chapitre Tumultes).

 

Le pays fut divisé : Par le combat , les familles, les cercles d’amis, les villages, les communes furent séparés et divisés en deux camps.

Sur la page Internet de l'Association historique de la ville de Neunkirchen (www.hvsn.de) Armin Schlicker écrit:
"La colère accumulée à la suite des tentatives d'annexion, de la surveillance, de la privation des droits démocratiques et de la séparation d'avec la République Fédérale d'Allemagne apparut au grand jour et explosa. La population était remontée contre le gouvernement Hoffmann, entre autres parce que celui-ci avait pris l'approbation du statut de la Sarre par le gouvernement et le Parlement de la République Fédérale pour une justification de tout ce qui s'était passé auparavant en Sarre. Du côté pro-allemand, on craignait qu'une acceptation du statut cimenterait la séparation de la Sarre d'avec l'Allemagne pour un temps incalculable."

 

"La radicalisation de la campagne électorale fut le résultat du manque deliberté que subissait la Sarre depuis dix ans. On abusa, par écrit ou oralement, de la toute nouvelle liberté d'opinion. Le Président du DPS, Monsieur Heinrich Schneider, et son journal "Deutsche Saar" jouèrent là un rôle primordial. Ses réunions étaient très fréquentées parce que les attaques dans ses discours étaient des plus dures et manquaient souvent de fair-play. Les réunions électorales actuelles sont en comparaison des réunions de commères."

 

Le conflit entre l'Union Chrétienne-démocrate fédérale et l'Union Chrétienne-démocrate sarroise créa une situation explosive.

 

Le Chancelier Konrad Adenauer, qui avait élaboré le statut de la Sarre avec Pierre Mendès-France, était, comme son parti l'Union Chrétienne-démocrate fédérale, évidemment partisan de l'adoption du statut. Il demanda donc aux citoyens sarrois d'approuver le statut. Sa photo sur les affiches "Oui au statut" les y poussait (voir plus haut). Dans son discours du 2 septembre à Bochum, il leur expliqua qu'il comprenait bien leur désir de se débarrasser de Johannes Hoffmann et de son gouvernement, mais que c'était, au contraire, en approuvant le statut qu'ils y arriveraient. Ils pourraient ensuite élire un nouveau parlement et former un nouveau gouvernement.

 

L'Union chrétienne-démocrate sarroise avait, au contraire, dans sa réunion fondatrice du 7 août 1955, sous la direction du Dr Hubert Ney, décidé à l'unanimité de lutter contre le statut. Ainsi l'Union Chrétienne-démocrate fédérale et son chef, le Dr Adenauer, furent amenés à se démarquer de leur parti frère en Sarre.

(Traduction par Rita Bruchier)   

 


 

Kleine Literaturauswahl zum Thema Volksbefragung:

 

- Stadtverband Saarbrücken, Regionalgeschichtliches Museum (Herausg.): Von der 'Stunde Null' zum 'Tag X', Saarbrücken 1990

- Gerhard Ames, Ludwig Linsmayer (Hg.): Ja und Nein - Das Saarreferendum von 1955. Saarbrücken, 2005.

- Johannes Hoffmann: Das Ziel war Europa. Der Weg der Saar 1945-55, München, Wien1963

- Heinrich Schneider: Das Wunder an der Saar. Stuttgart 1974

- Jacques Freymond: Die Saar 1945 - 1955, München 1961

- Robert H. Schmidt: Saar-Politik 1945 - 1962, Berlin 1959 - 1962 (3-bändig)

- Klaus Altmeyer u.a.: Das Saarland. Saarbrücken 1958

- Werner Reinert: Der Dicke muss weg. Ein Saar-Roman, Dillingen/Saar 1980

- Herbert Elzer: Die deutsche Wiedervereinigung an der Saar. Bd. 8 d. Schriftenreihe d. Stiftung Demokratie Saarland. St. Ingbert 2007

 


 

 

Das Kapitel SAARSTATUT umfasst folgende zehn Seiten:

 

1)  Das Saarstatut

2)  Volksbefragung und Abstimmungskampf

3)  Aufkleber

4)  Flugblätter

5)  Karikaturen

 

  6)  Plakate

  7)  Verse

  8)  Zeitungen

  9)  Tumulte bei Kundgebungen

10)  Ergebnisse und Folgen

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 Diese Seite wurde 2007 begonnen und zuletzt bearbeitet am 21.05.2013                 

 

 

 

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