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            saar-nostalgie.de - SAARSTATUT und Volksbefragung 1955

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2) Volksbefragung und

 

 

Abstimmungskampf

 

 

über das Saarstatut am 23. Oktober 1955

 

 

(Mehr über diesen und andere Aufkleber finden Sie hier.)

        

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Das Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über das Statut der Saar (kurz Saarstatut) wurde zwischen Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem französischen Ministerpräsidenten Pierre Mendès-France ausgehandelt und am 23.10.1954 von ihnen unterzeichnet. Es sah im Wesentlichen eine Europäisierung des Saarlandes vor, das unter Beibehaltung der Wirtschaftsunion mit Frankreich zu einem supranationalen (außerstaatlichen) Territorium werden und verschiedene europäische Behörden beherbergen sollte. Es hätte sich damit zum ersten Baustein einer künftigen europäischen Staatengemeinschaft entwickeln sollen.

    

Einzelheiten über diese Zusammenhänge und Vorgänge können Sie auf der Seite Saarstatut lesen: A) Wie es zu diesem Statut gekommen war, B) Was bei Annahme des Statuts aus dem Saarland hätte werden sollen und C) den vollständigen Wortlaut des Statuts. 

  

a) Das Gesetz betreffend die Durchführung der Volksbefragung (VBG) wurde mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes (ab Seite 1024/1955) am 8. Juli 1955 in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz regelte alle Einzelheiten der Volksbefragung. Es legte fest, dass sie allgemein, gleich, geheim und frei sei, und enthielt Anordnungen über Stimmrecht, Stimmbezirke, Stimmlisten, Auszählungsmodi, Feststellung der Ergbenisse u.v.m. Auch über den Abstimmungskampf ergingen ausführliche Regelungen, z.B. über die Presse, Flugblätter, Aufschriften und Plakate (§§ 27 - 29). Verboten wurden Lautsprecher auf öffentlichen Plätzen und Straßen (§ 30) sowie öffentliche politische Versammlungen und politische Aufzüge unter freiem Himmel (§ 32): sie mussten in geeigneten Räumen oder Hallen abgehalten werden. Rundfunk und Fernsehen durften keiner Partei Sendezeit zur Verfügung stellen, und eigene Berichte der Sender über den Ablauf des Abstimmungskampfes mussten neutral sein (§ 31). Weitere Einzelheiten über den Ablauf des Abstimmungs-

kampfs lesen Sie auf den folgenden Seiten.

 

b) Die politischen Parteien wurden genauso wie die Vereine, Zeitungen und öffentliche Versammlungen drei Monate vor dem Abstimmungstag nach den Bestimmungen des Saarstatuts (Abschnitte VI und X) von jeglicher Genehmigungspflicht befreit. Das dafür notwendige neue Vereins-, Versammlungs- und Pressegesetz trat ebenfalls am 8. Juli 1955 in Kraft. Dadurch konnten bisher verbotene (DPS) oder nicht zugelassene Parteien (CDU-Saar, DSP usw.) unzensiert an die Öffentlichkeit treten. Wegen der kurzen Zeitspanne bis zur Abstimmung mussten die neuen Parteien sich in aller Eile organisieren, Mittel zur Finanzierung ihrer Aktivitäten besorgen und geeignete Presseorgane aus dem Boden stampfen. Mit Amtsblatterlass (Seite 1053 von 1955) wurden vom 25. Juli 1955 an die damals bestehenden europäischen Organisationen (s. Tabelle) hinsichtlich der Benutzung von Plaktanschlagtafeln wie politische Parteien angesehen. Am 3. September schlossen sich CDU-Saar, DSP und DPS zum Deutschen Heimatbund zusammen, um gemeinsam und mit vereinten Kräften gegen die Annahme des Saarstatuts zu kämpfen (lesen Sie hierüber den Deutsche-Saar-Artikel auf der Seite Zeitungen).

 

 

Die am Abstimmungskampf teilnehmenden Parteien und ihre Vorsitzenden

 

 

F Ü R  das Saarstatut waren:

 

CVP (Christliche Volkspartei des Saarlandes);           Johannes Hoffmann

 

SPS (Sozialdemokratische Partei des Saarlandes);           Richard Kirn 

 

sowie kleinere bzw. Splitterparteien:

FDP    (Freie Deutsche Partei; Info: letztes Bild Seite Plakate!).

UAPS (Unabhängige Arbeiterpartei Saar)

CSU-Saar (Christlich-Soziale Union; Info siehe hier.)

 

Europäische Organisationen (siehe Absatz über dieser Tabelle):

EU (Europa-Union)

NEI (Nouvelles Équipes Internationales oder Gruppe Neues Europa)

Die Europa-Bewegung des Saarlandes war keine Partei, setzte sich aber mit Hilfe von großformatigen Zeitungsanzeigen für das Saarstatut ein. 

 

GEGEN das Saarstatut kämpften:

  

a) Die drei Heimatbundparteien, die erst ab 8. Juli 1955 zugelassen

    worden waren:

  

 

CDU-Saar (Christlich-Demokrat. Union Saar); Dr. Hubert Ney

 

DSP (Deutsche Sozialdemokratische Partei); Kurt Conrad

 

DPS (Demokratische Partei Saar); Dr.Heinrich Schneider 

  

 

b) Andere "Neinsager"-Parteien:

 

KP bzw. KPS (Kommunistische Partei, Landesverband Saar);

                                                                                 (Fritz Bäsel)

 

DDU (Deutsche Demokratische Union, linksgerichtet).

 

Eine ausführliche Aufstellung aller Parteien und Berichte über ihren Werdegang finden Sie auf der Seite Politische Parteien.

 

c) Der eigentliche Abstimmungskampf begann offiziell am 23. Juli 1955 und wurde, wie die Abstimmung selbst, von einer Kommission der WEU überwacht, nämlich der "Europäischen Kommission für das Saar-Referendum".

 

Alle Parteivorsitzenden, sämtliche Herausgeber von Zeitungen und anderen Druckerzeugnissen sowie alle Redner bei Kundgebungen mussten zur Teilnahme an der Volksabstimmung Berechtigte (also Stimmberechtigte) sein. Sämtliche Druckstücke, die verteilt oder aufgehängt wurden, mussten im Saarland gedruckt worden sein und Angaben über den Herausgeber und die Herstellerfirma enthalten. Mit diesen Maßnahmen wollte man eine Beeinflussung des Abstimmungskampfs durch Wahlpropaganda aus dem Ausland, besonders der Bundesrepublik, verhindern. Zahlreiches Propagandamaterial erreichte die saarländische Bevölkerung aber trotz aller Verbote: Sie wurden über die deutsch-saarländische Grenze geschmuggelt und heimlich verteilt.

 

Der Abstimmungskampf verlief sehr leidenschaftlich. Es kam zu einem verbissenen Gefecht zwischen den Ja- und Nein-Sagern, das mit Hilfe von Plakaten, Flugblättern und Aufklebern aller Art und Anzeigen in den verschiedenen Presseorganen sowie bei Abstimmungs- kundgebungen ausgetragen wurde.

 

In den Zeitungen und Sonderblättern lieferten sich die Parteien eine regelrechte journalistische "Schlammschlacht" und schreckten nicht vor Verunglimpfungen und Beleidigungen zurück. Eine ausführliche Aufstellung aller Zeitungen und Sonderblätter, die am Abstimmungskampf teilnahmen, mit den Original-Titelzeilen und weiteren Einzelheiten über die Blätter finden Sie unter Zeitungen.

 

Beide Lager waren nicht zimperlich in der Wahl ihrer Mittel: Die Ja-Sager wurden als Separatisten beschimpft, während Heinrich Schneider (DPS) und die anderen Neinsager als Nationalisten oder sogar Nazis bezeichnet wurden. Beide Seiten leisteten sich Ungerechtigkeiten und Entgleisungen, übertrieben oft maßlos und scheuten auch nicht davor zurück, Plakate und Klebezettel des jeweiligen Gegners zu übermalen, abzureißen oder zu überkleben (siehe Bild rechts und Text unten; weitere Infos auf der Seite Plakate).

 

Bei den Kundgebungen kam es zu schweren Auseinandersetzungen zwischen den beiden Lagern und heftigen Angriffen auf die Gegner des Statuts einerseits und auf Ministerpräsident Hoffmann und seine Regierung andererseits (siehe Seite Tumulte).

 

     Zum Bild rechts:

      (Ausschnitt und Bild aus der Saarbrücker Zeitung, Oktober 1955)

 

 

d) Zweigeteiltes Land: Der Abstimmungskampf ging mitten durch Familien, Freundeskreise, Dörfer und Gemeinden hindurch und trieb einen Keil zwischen sie.  

Mit welcher Inbrunst er von der ganzen Bevölkerung mitgetragen wurde und welche Auswirkungen er auf das Leben der Menschen während dieser Zeit hatte, beschreibt der folgende Ausschnitt aus Werner Reinerts Roman "Der Dicke muss weg", Dillingen 1980, Seite 137f:

 

 

Armin Schlicker schreibt über den Abstimmungskampf auf der Internetseite des Historischen Vereins der Stadt Neunkirchen (www.hvsn.de):

 

"Die jahrelang aufgestaute Wut über Annexionsversuche, Bevormundung, Bespitzelung, Vorenthaltung demokratischer Rechte und Abschottung von der Bundesrepublik brach jetzt explosionsartig aus. Die Bevölkerung war auch deshalb so gegen Hoffmann aufgebracht, weil dieser die Zustimmung der Bundesregierung und des Bundestages zum Saarabkommen so interpretierte, als ob damit alles, was vorher an der Saar geschehen sei, eine Rechtfertigung gefunden habe. Auf der prodeutschen Seite bestand die Sorge, eine Annahme des Statuts könne die Trennung der Saar von Deutschland auf unabsehbare Zeit zementieren." (...)

 

"Die Radikalisierung des Abstimmungskampfes war das Ergebnis der 10-jährigen Freiheitsunterdrückung an der Saar. Die neuen Möglichkeiten der freien Meinungsäußerung in Wort und Schrift wurden extensiv ausgenutzt. Dabei spielte der Vorsitzende der DPS, Dr. Heinrich Schneider, und seine Zeitung Deutsche Saar eine herausragende Rolle. Seine Veranstaltungen waren am besten besucht, da er die härtesten verbalen Attacken führte, die oft auch unter die Gürtellinie gingen. Wahlveranstaltungen heute sind dagegen die reinsten Kaffeekränzchen."

 

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Der Konflikt zwischen Bundes-CDU und Saar-CDU

 

  Ein brisanter Aspekt in diesem Abstimmungskampf ergab sich aus der Tatsache, dass Bundeskanzler Konrad Adenauer - der ja das Saar-

  statut zusammen mit Pierre Mendès-France in Paris erarbeitet hatte - mit seiner Bundes-CDU natürlich  f ü r  das Statut war und deshalb

  die Bürger an der Saar dazu aufforderte, es zu billigen. Auf Plakaten rief sein Konterfei ihnen zu: "Ja zum Saarstatut". In einer Rede am 2.9.1955 in Bochum sagte er, er verstehe zwar, dass die Saarländer gerne Johannes Hoffmann und seine Regierung loswerden wollten, aber gerade deshalb sollten sie dem Statut zustimmen und anschließend einen neuen Landtag wählen, der dann eine neue Regierung bilden könne.

 

Die Saar-CDU dagegen hatte am 7. August 1955 in ihrer Gründungs-

versammlung unter Dr. Hubert Ney einstimmig beschlossen,  g e g e n das Statut zu kämpfen. So kam es, dass sich die bundesdeutsche CDU und ihr Parteichef Dr. Adenauer von der Haltung ihrer Schwesterpartei im Saarland distanzieren musste.

 

Lesen Sie dazu einen Zeitungs- artikel aus der AZ Mainz.

Karikatur: Abendpost v. 19.9.1955

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Ich habe damals (wie wahrscheinlich viele meiner Altersgenossen) noch nicht genau verstanden, was das Saarstatut für unser Land bewirkt hätte, wenn es denn in Kraft getreten wäre. Aber ich wusste auf Grund der Parolen auf den vielen Plakaten und Zetteln und aus den Zeitungen sowie aus Gesprächen in der Familie und auf der Straße, dass seine Ablehnung oder Annahme eine wichtige Entscheidung für die Zukunft unseres Landes bedeuten und ein Nein zur Rückkehr der Saar nach Deutschland führen würde.

 

Eine Angliederung an die Bundesrepublik war für meine Familie und mich alleine schon deshalb wünschenswert, weil die beiden Schwestern meiner Mutter samt Familien "im Reich" wohnten (nämlich in Mainz bzw. Alzey), und weil ich dann z. B. endlich nicht mehr mit dem Fahrrad nach Zweibrücken hätte fahren müssen, um dort Schallplatten oder Zubehörteile für mein Fahrrad zu kaufen und (mit viel Herzklopfen!) über die deutsch-saarländische Grenze nach Hause zu schmuggeln.

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Eine in Lausanne erscheinende schweizerische Zeitung informierte ihre Leser etwa einen Monat vor der Volksabstimmung im Saarland über dieses Ereignis aus der neutralen Sicht der Eidgenossen.  >>>

 

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Was am Abend des Abstimmungstags und an den Tagen und Monaten danach im Saarland geschah, können Sie auf der Seite Ergebnisse und Folgen lesen.

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War es eine "Volksabstimmung" oder eine "Volksbefragung"?

 

Im Artikel I des Saarstatuts ist festgelegt: "Nachdem das Statut im Wege einer Volksabstimmung gebilligt worden ist, kann es bis zum Abschluss eines Friedensvertrages nicht mehr in Frage gestellt werden". Auch im danach folgenden Text des Abkommens ist immer nur von einer Volksabstimmung die Rede. Trotzdem stand auf dem offiziellen Stimmzettel zum Referendum "Stimmzettel für die Volksbefragung über das europäische Statut für das Saarland" (siehe unten!). In den meisten Büchern über diesen Abschnitt der Saargeschichte wird für das Referendum von 1955 der Begriff "Volksbefragung" verwendet, aber auch "Volksabstimmung" trifft man häufig an. Welche Bezeichnung ist die "richtige", und gibt es Unterschiede zwischen den beiden?

 

Die Ausdrücke Plebiszit und Referendum sind eher allgemeine Bezeichnungen für die Erkundung der Wählermeinung. In der Gesetzgebung der heutigen Bundesrepublik Deutschland gibt es weder den Begriff der Volksbefragung noch den der Volksabstimmung. Im Grundgesetz ist nur ein Volksentscheid vorgesehen, und zwar bei einer Neugliederung des Bundesgebiets, z. B. bei Grenzveränderungen eines deutschen Bundeslandes (Artikel 29), sowie zur Verfassungsablösung (Artikel 146). Auch in den Verfassungen der Bundesländer werden nur die Begriffe Volksbegehren und Volksentscheid verwendet.

 

In der Verfassung Oesterreichs gibt es folgende Festlegung: Eine Volksbefragung ist ein unverbindliches Referendum. Sie ist konsultativ, d.h., das Parlament ist nicht an ihr Ergebnis gebunden (es hat allerdings dort bisher noch nie eine Volksbefragung stattgefunden). Im Gegensatz dazu ist eine Volksabstimmung verbindlich. Nach dieser (oesterreichischen) Sicht war das Saar-Referendum vom 13. Januar 1935 eine echte Volksabstimmung, d.h., der Wille der Wähler (Rückkehr zu Deutschland) musste danach umgesetzt werden. Und auch beim Referendum vom 23. Oktober 1955 war das Votum der Wähler verbindlich, denn ob das Saarstatut in Kraft gesetzt wurde oder nicht, war von seinem Ergebnis abhängig. Demnach wäre auch für 1955 die Bezeichnung Volksabstimmung die zutreffende - jedenfalls nach der oesterreichischen Auslegung. Warum die saarländische Regierung die Vorgabe des Saarstatuts übergangen und aus der "Abstimmung" eine "Befragung" gemacht hat, konnte ich bisher nicht herausfinden.

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So sah der

 

Original-

 

Stimmzettel

 

für die Volks-

 

befragung aus >

 

 

hier schon

"vor-ausgefüllt"

auf der Titelseite

von "Wir sagen Ja!"

(Sonderblatt

der CVP)

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Auf den folgenden Seiten finden Sie umfangreiches Propagandamaterial aus dem Abstimmungskampf von 1955, Plakate, Handzettel, Flugblätter, Aufkleber usw., von denen ich damals - ich war gerade 13 Jahre alt - zahlreiche Exemplare in den Straßen meiner Heimatstadt Neunkirchen aufgesammelt oder von Wänden und Laternenpfosten abgezogen hatte. Zusammen mit Zeitungsausschnitten habe ich sie damals in drei alte Schulhefte eingeklebt (siehe unten!) und jahrzehntelang aufbewahrt, bis ich mich 2007, anlässlich der 50-Jahrfeier des Bundeslandes Saar, dazu entschloss, die interessantesten davon ins Internet zu stellen. Daher sind die meisten der auf den folgenden Seiten gezeigten Dokumente aus meiner Sammlung (Ausnahmen - hauptsächlich Plakate - sind durch Quellenangaben gesondert gekennzeichnet). Einige Stücke stammen auch aus der Sammlung von Wilhelm Mäs, Riegelsberg, die er mir freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.

 

Ich habe die Dokumente bewusst nicht nach "Ja- und Nein-Sagern" getrennt sortiert, sondern sie nach Themen aufgeteilt. 

 

 

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Kleine Literaturauswahl zum Thema Volksbefragung:

 

- Stadtverband Saarbrücken, Regionalgeschichtliches Museum (Herausg.): Von der 'Stunde Null' zum 'Tag X', Saarbrücken 1990

- Gerhard Ames, Ludwig Linsmayer (Hg.): Ja und Nein - Das Saarreferendum von 1955. Saarbrücken, 2005.

- Johannes Hoffmann: Das Ziel war Europa. Der Weg der Saar 1945-55, München, Wien1963

- Heinrich Schneider: Das Wunder an der Saar. Stuttgart 1974

- Jacques Freymond: Die Saar 1945 - 1955, München 1961

- Robert H. Schmidt: Saar-Politik 1945 - 1962, Berlin 1959 - 1962 (3-bändig)

- Klaus Altmeyer u.a.: Das Saarland. Saarbrücken 1958

- Werner Reinert: Der Dicke muss weg. Ein Saar-Roman, Dillingen/Saar 1980

- Herbert Elzer: Die deutsche Wiedervereinigung an der Saar. Bd. 8 d. Schriftenreihe d. Stiftung Demokratie Saarland. St. Ingbert 2007.

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Inhalt des Kapitels SAARSTATUT

 

1)  Das Saarstatut

2)  Volksbefragung und Abstimmungskampf

3)  Aufkleber

4)  Flugblätter

5)  Karikaturen

 

 

  6)  Plakate

  7)  Verse

  8)  Zeitungen

  9)  Tumulte bei Kundgebungen

10)  Ergebnisse und Folgen

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  Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 13.04.2009                 

 

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