b)
Die weitere politische Entwicklung nach
der Ablehnung des Saarstatuts
Noch
in der Nacht des Abstimmungstags geschah
das Unerwartete: Johannes Hoffmann
trat als Ministerpräsident zurück. Einige Tage nach
dem Referendum gaben auch die übrigen
Regierungsmitglieder ihre Ämter auf. Auch
Frankreich respektierte
den Volksentscheid: Die Franzosen nahmen
sofort die große Wende an der Saar
als Tatsache an und betrachteten sie als
Ausgangspunkt einer Neugestaltung ihrer
gesamten deutsch-französischen Beziehungen.
Der saarländische Landtag löste
sich am 29. Oktober 1955 auf, und es wurde
eine Übergangsregierung gebildet,
deren Mitglieder einschließlich des
Ministerpräsidenten Heinrich Welsch parteilos
waren.
Dies
wirkte beruhigend auf die im Abstimmungskampf
so sehr erhitzten Gemüter aller Kontrahenten.
Das Kabinett Welsch schrieb alsbald Neuwahlen für den saarländischen Landtag aus, die am 18.
Dezember stattfanden. Hierbei erlangten
die Heimatbund-Parteien die Mehrheit, und
am
10.
Januar 1956 wurde eine neue
Regierung gebildet mit einer Koalition
aus CDU-Saar, DPS und der kurz nach der
Volksabstimmung aus SPS und DSP entstandenen
SPD-Saar (siehe Kapitel Parteien). Ministerpräsident
wurde Dr. Hubert Ney (CDU).
Der
neue Landtag beschloss am 31.01.1956 eine
historisch wichtige Grundsatzerklärung, mit
der die Rückkehr der Saar zu Deutschland
eingeleitet wurde. (Der vollständige
Text dieser Erklärung ist bei H. Schneider,
Das Wunder an der Saar, S. 489, nachzulesen.)
Danach
wurde in monatelangen Verhandlungen zwischen
Paris und Bonn heftig um die Verfahrensweisen
gerungen. Schließlich wurde am 27.
Oktober 1956 von den Außenministern
Deutschlands (Heinrich von Brentano) und
Frankreichs (Christian Pineau) der
Luxemburger Saarvertrag unterschrieben,
der die Modalitäten für die Angliederung
der Saar an die BRD festlegte. Damit
war die Saarfrage endgültig geklärt. Und
fast genau ein Jahr nach der Volksabstimmung
hatten sich die Voraussagen der Heimatbundparteien
im Abstimmungskampf, dass ein Nein zum Saarstatut
die Rückkehr zu Deutschland nach sich
ziehen würde, nachträglich bestätigt.
Am
23. Dezember 1956 wurde in Bonn das Gesetz über
die Eingliederung des Saarlandes beschlossen.
Darin wurde festgelegt, dass das Saarland
mit Inkraftreten dieses Gesetzes ein
deutsches Bundesland werden
und
das Grundgesetz und eine große
Zahl anderer Bundesgesetze, z.B. das Staatsangehörigkeitsrecht,
auch im Saarland gelten sollten.

Der
Beitritt
zur Bundesrepublik (so hieß es
im offiziellen Sprachgebrauch) wurde
am 1. Januar 1957 vollzogen: Der deutsche Bundeskanzler
Konrad
Adenauer
besuchte das Saarland aus diesem Anlass
am 1. Januar 1957, der amtierende Bundespräsident
Prof.
Theodor Heuss am
26. Januar 1957. (Fotos
über diese Besuche gibt es hier.) Prof. Heuss würdigte
das Ereignis im Saarbücker
Stadttheater mit folgenden
Worten: "Das Volk steht
im Gesetz der Ewigkeit, der Staat im Gesetz
wechselvoller Geschichte. In diesem Vorgang
des 23.Oktober 1955 ist das Ewige
über das Gegenwärtige Herr geworden".
Maximal
drei Jahre sollte danach noch die wirtschaftliche
Verschmelzung der Saar mit Frankreich weiterbestehen.
Ihr Ende wurde aber später auf den
6.
Juli 1959 vorgezogen: An diesem so
genannten "Tag X"
erfolgte nun auch die wirtschaftliche Angliederung
der Saar an die BRD, und die D-Mark
wurde
als Zahlungsmittel eingeführt. Damit
war das Saarland endgültig ein deutsches
Bundesland geworden.
Lesen Sie mehr
über die Geschehnisse am Tag X und die Folgen
der wirtschaftlichen Angliederung. Eine tabellarische
Auflistung der geschilderten Ereignisse
finden Sie hier. |